Beschluss:

 

1.  Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 318 wird zugestimmt.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 318, Meerbusch-Osterath, “Musikerviertel“ in der Fassung vom 23. Dezember 2020 wird nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung in der Fassung vom 23. Dezember 2020 als Satzung beschlossen.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig