Beschluss:
1. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 318 wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 318,
Meerbusch-Osterath, “Musikerviertel“ in der Fassung vom 23. Dezember 2020 wird
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung in der Fassung vom
23. Dezember 2020 als Satzung beschlossen.
Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig