Beschlussvorschlag:
- Für den im
Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich an der Straße „Am Lindchen“ wird
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
der Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 67 A gefasst.
Die
Planänderung dient der Umwandlung in Wohnbauland.
2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Ratsherr Damblon
berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Der Beschlussvorschlag sei abgelehnt worden, da das betroffene Grundstück als
Reservefläche im städtischen Eigentum verbleiben solle. Einer Entwicklung sei
daher nicht zugestimmt worden.
Frau Briese weist
darauf hin, dass die Entwicklung und der Verkauf des Grundstückes im
Spielplatzkonzept als Gegenfinanzierung zur Entwicklung eines
Leuchtturmspielplatzes in Osterath vorgesehen sei. Die Mittel könnten
entsprechend dann nicht generiert werden.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
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7 |
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SPD |
2 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
4 |
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UWG |
1 |
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Die Fraktion |
1 |
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Bürgermeister |
1 |
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Gesamt |
3 |
15 |
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Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.