BPlan67A_2.v.Ae

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den im Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich an der Straße „Am Lindchen“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A gefasst.

 

            Die Planänderung dient der Umwandlung in Wohnbauland.  

 

2.  Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Der Beschlussvorschlag sei abgelehnt worden, da das betroffene Grundstück als Reservefläche im städtischen Eigentum verbleiben solle. Einer Entwicklung sei daher nicht zugestimmt worden.

 

Frau Briese weist darauf hin, dass die Entwicklung und der Verkauf des Grundstückes im Spielplatzkonzept als Gegenfinanzierung zur Entwicklung eines Leuchtturmspielplatzes in Osterath vorgesehen sei. Die Mittel könnten entsprechend dann nicht generiert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

 

7

 

SPD                                     

2

 

FDP                                     

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

4

 

UWG                                   

1

 

Die Fraktion                        

1

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                               

3

15

 

 

Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.