Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2021/2022 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen auf der Grundlage der anliegenden Planung sowie 265 Tagespflegepauschalen zum 15.03.2021 zu beantragen.

2.    In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es, bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2021, zu leichten Veränderungen kommen, insbesondere durch die Umwandlung von Ü3-Plätzen zugunsten von U3-Plätzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2021/2022 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.

4.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach § 47 Kinderbildungs-gesetz für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 68 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Fachberatung.

 


Erster Beigeordneter Maatz führt in die Beratung ein und fasst die wesentlichen Inhalte der Vorlage kurz zusammen. Bei fortschreitendem Ausbau und nun insgesamt 2.203 verfügbaren Plätzen im Kindergartenjahr 2021/2022 werde die für das Jahr 2025 festgelegte Zielerreichungsquote von 98% im Ü3-Bereich bereits jetzt erfüllt. Die Zahl der U3-Pätze liege, wie dargestellt, noch unter der vom JHA beschlossenen Marke. Noch nicht abgebildet sei die Stadtentwicklung im Bereich Kamper Weg. Im Übrigen verweist Erster Beigeordneter Maatz auf die umfangreichen Ausführungen in der Vorlage und bittet entsprechend der Beschlussempfehlung um Zustimmung zur Meldung der sich daraus ergebenden Kindpauschalen an den LVR.

 

Ratsherr Mocka bittet um ergänzende Informationen, die im Rahmen der Niederschrift zugesagt werden.

 

1.              Wie viele Eltern haben im letzten Kindergartenjahr einen Rechtsanspruch angemeldet, der nicht erfüllt werden konnte?

 

Ergänzung der Schriftführerin:

Aktuell wird für 3 Kinder die Differenz zwischen dem zu zahlenden Elternbeitrag und den Kosten für einen privat-gewerblichen, selbstbeschafften Betreuungsplatz übernommen. Es handelt sich um U3-Betreuungsplätze; den Eltern liegt bereits ein konkretes Angebot für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung vor.

 

 

2.              Wie viele Tagespflegepersonen haben ihre Tätigkeit im letzten Kindergartenjahr aufgegeben?

 

Ergänzung der Schriftführerin:

Mit Wirkung ab 2021 haben 4 Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgegeben – dies entspricht einem Verlust von 17 Betreuungsplätzen. Durch den Einstieg von 4 neuen Tagespflegepersonen sowie einer weiteren Pflegestelle in Vorbereitung werden parallel 20 Betreuungsplätze geschaffen, so dass sich Zu- und Abgänge nahezu ausgleichen.

 

 

Ratsherr Neuhausen kann der Vorlage grundsätzlich zustimmen. Im Hinblick auf weiterhin fehlende Betreuungsplätze regt er an, die geplanten Neubauten in Nierst und Osterath um eine Gruppe zu erweitern und jeweils 6-gruppige Einrichtungen zu bauen, um auch nicht vorhersehbare künftige Bedarfe zu berücksichtigen.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass die aktuelle Planung auf der bisherigen Prognose zur Stadtentwicklung basiere. Je nach Entwicklung könnten möglicherweise neue Beschlüsse erforderlich werden. Bezüglich der Einrichtungen in Nierst und Osterath sähen die Planungen bereits jeweils eine zusätzliche Gruppe und damit eine gewisse Reserve vor.

 

Auf weitere Nachfrage von Ratsherrn Neuhausen hinsichtlich der ausreichenden Verfügbarkeit von Fachpersonal zum Betrieb der neu geplanten Einrichtungen verweist Erster Beigeordneter Maatz auf die vom Träger im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens verpflichtend abzugebende Bestätigung. Dennoch sei das Problem des Fachkräftemangels – so wie in vielen anderen Bereichen auch - bekannt und schon vielfach besprochen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Kampagne des Landes zur Gewinnung von Auszubildenden der Fachrichtung. Trotz der bestehenden Probleme könne der Verzicht auf die Schaffung neuer Plätze keine Alternative sein.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt auf Nachfrage von Ratsherrn Neuhausen, dass der Gruppengröße infolge Überbelegung bereits durch die Betriebserlaubnis Grenzen gesetzt seien, die pro Gruppe maximal 2 zusätzliche Plätze ermögliche.

 

Ratsherr Wartchow kann der Vorlage in allen Punkten zustimmen. Im Bereich der Betreuung in Einrichtungen habe man die Entwicklungen gut im Blick. Ergänzend bittet er Frau Schumann in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Vereins Tagesmütter e.V. um Auskunft zum aktuellen Sachstand im Bereich der Kindertagespflege.

 

Sachkundige Bürgerin Schumann berichtet, dass sich Zu- und Abgänge in etwa die Waage hielten; zwei oder drei neue Tagespflegepersonen nähmen ihre Tätigkeit gerade auf. Leider sei der Zulauf nicht so groß, wie erhofft, weshalb nach ihrer Einschätzung die Verbesserung der Rahmenbedingungen hilfreich sein könnte.

 

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zur vorgelegten Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2021/2022.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig