Beschluss 1:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege um 1,5 % zum 01.01.2021 und beauftragt die Verwaltung mit der rückwirkenden Anpassung.

 

 

Beschluss 2:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass rückwirkend zum 01.08.2020 jeder Tagespflegeperson eine nach der Anzahl der betreuten Kinder zustehende Vergütung für mittelbare Bildungsarbeit pro Kind/Woche zur Verfügung stand. Grundlage ist dabei der Vergleich zwischen den im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsstunden und den bei der laufenden Geldleistung berücksichtigten Stunden. Sollte die Differenz die mittelbare Bildungsarbeit von einer Stunde pro Kind und Woche nicht erreichen, ist dies rückwirkend ab 01.08.2020 auszugleichen.

 


Sachkundige Bürgerin Schuman erklärt sich eingangs für befangen und nimmt weder an Beratung noch Beschlussfassung teil.

 

Erster Beigeordneter Maatz zieht sodann die Beratungsvorlage der Verwaltung zurück und kündigt einen neuen Satzungstext zur JHA-Sitzung am 08.06.2021 an. Hintergrund sei die heutige Entscheidung, die bisherige Regelung der Vergütung in 5-Stunden-Blöcken auf Spitzabrechnung umzustellen.

 

Um den Tagespflegepersonen daraus keinen Nachteil entstehen zu lassen, unterbreite die Verwaltung alternativ 2 neue Beschlussvorschläge zu folgenden Punkten:

 

1.              Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 25.02.2021 zum Haushalt 2021 solle die laufende Geldleistung mit Wirkung ab 01.01.2021 um 1,5 % erhöht werden.

 

2.              Den Tagespflegepersonen stehe seit 01.08.2020 pro Kind und Woche eine zu vergütende Stunde für mittelbare Bildungsarbeit zu. Zur transparenten und übersichtlichen Darstellung solle künftig von der bisherigen Abrechnung in 5-Stunden-Blöcken auf eine Spitzabrechnung umgestellt werden. Dies bedeute eine aufwändigere Bearbeitung, jedoch eine Verbesserung des Abrechnungssystems hinsichtlich Transparenz und Gerechtigkeit.

 

 

Ohne weitere Fragen wird den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu 1 und 2 einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1:                      einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:                      einstimmig