Es meldet sich ein Einwohner aus Büderich und stellt folgende Fragen:

 

1.    Aufgrund der zu geringen Upload-Volumina an den Meerbuscher Schulen sei ein durchgängiger Online-Unterricht nicht möglich. Was gedenkt die Verwaltung hier zu unternehmen?

2.    Durch die gleichzeitige Nutzung von verschiedenen Videokonferenz-Tools ist ein störungsfreier Unterricht nicht durchführbar. Wie sieht hier die zukünftige Ausrichtung aus?

3.    Wann werden Lüftungsgeräte für die Schulen beschafft bzw. eine Geräteempfehlung ausgesprochen, damit Fördervereine für deren Finanzierung sorgen können?

 

Erster Beigeordneter Maatz und StVD‘in Piegeler beantworten wie folgt:

 

1.    Ein Problem sei das nicht ausreichende Angebot der Telekom. Die derzeit möglichen Tarife mit einer Steigerung der Volumina seien unwirtschaftlich, da sie jenseits von 1.000 €/Monat je Schule liegen würden. Die Telekom arbeite an einem speziellen Angebot für Schulen und Schulträger, welches es derzeit nicht gebe. Zudem gebe es auch auf Seiten des Rechenzentrums das Problem von veralteter Hardware, welches jedoch im Sommer durch Austausch verbessert werde.

2.    Eine Kombination von First- und Second-Level-Support kümmere sich ständig an den Schulen um eine Verbesserung der Nutzung. Zudem gebe es derzeit keine ausreichenden Lizenzen für das Videokonferenz-Tool Big-Blue-Button, das seitens des Datenschutzbeauftragten des Landes NRW freigegeben worden sei und für das man sich in Meerbusch entschieden habe. Die notwendigen Haushaltsmittel seien vorhanden, sobald wieder Lizenzen zu kaufen seien, werde die Verwaltung dies zeitnah machen.

3.    Der Rat der Stadt habe im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 25.000 € für ein Pilotprojekt eingestellt für die Beschaffung von Lüftungsgeräten nach dem Mainzer Modell. Leider sei die Ausschreibung ohne Erfolg gewesen. Man orientiere sich als Verwaltung weiterhin an den Empfehlungen des Bundesumweltamtes, die Lüftungsgeräte ausschließlich als zusätzliche Maßnahme anzusehen. Grundsätzlich sei die Lüftung über die Öffnung der Fensteranlagen ausreichend.