Sitzung: 13.04.2021 Ausschuss für Schule und Sport
Es
meldet sich ein Einwohner aus Büderich und stellt folgende Fragen:
1.
Aufgrund
der zu geringen Upload-Volumina an den Meerbuscher Schulen sei ein
durchgängiger Online-Unterricht nicht möglich. Was gedenkt die Verwaltung hier
zu unternehmen?
2.
Durch
die gleichzeitige Nutzung von verschiedenen Videokonferenz-Tools ist ein störungsfreier
Unterricht nicht durchführbar. Wie sieht hier die zukünftige Ausrichtung aus?
3.
Wann
werden Lüftungsgeräte für die Schulen beschafft bzw. eine Geräteempfehlung
ausgesprochen, damit Fördervereine für deren Finanzierung sorgen können?
Erster
Beigeordneter Maatz und StVD‘in Piegeler beantworten wie folgt:
1.
Ein
Problem sei das nicht ausreichende Angebot der Telekom. Die derzeit möglichen
Tarife mit einer Steigerung der Volumina seien unwirtschaftlich, da sie
jenseits von 1.000 €/Monat je Schule liegen würden. Die Telekom arbeite an
einem speziellen Angebot für Schulen und Schulträger, welches es derzeit nicht
gebe. Zudem gebe es auch auf Seiten des Rechenzentrums das Problem von
veralteter Hardware, welches jedoch im Sommer durch Austausch verbessert werde.
2.
Eine
Kombination von First- und Second-Level-Support kümmere sich ständig an den
Schulen um eine Verbesserung der Nutzung. Zudem gebe es derzeit keine
ausreichenden Lizenzen für das Videokonferenz-Tool Big-Blue-Button, das seitens
des Datenschutzbeauftragten des Landes NRW freigegeben worden sei und für das
man sich in Meerbusch entschieden habe. Die notwendigen Haushaltsmittel seien
vorhanden, sobald wieder Lizenzen zu kaufen seien, werde die Verwaltung dies
zeitnah machen.
3.
Der
Rat der Stadt habe im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 25.000 € für ein
Pilotprojekt eingestellt für die Beschaffung von Lüftungsgeräten nach dem
Mainzer Modell. Leider sei die Ausschreibung ohne Erfolg gewesen. Man
orientiere sich als Verwaltung weiterhin an den Empfehlungen des
Bundesumweltamtes, die Lüftungsgeräte ausschließlich als zusätzliche Maßnahme
anzusehen. Grundsätzlich sei die Lüftung über die Öffnung der Fensteranlagen
ausreichend.