Sitzung: 20.09.2012 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB3/131/2012
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert, dass die Schülerzahlen der städt.
Raphaelschule weiterhin rückläufig seien, weil eine zunehmende Anzahl von
Eltern ihre Kinder mit dem Förderbedarf „Lernen“ an einer Regelschule anmelden
würden. Über die Entwicklung habe die Verwaltung mehrfach sowohl schriftlich
als auch mündlich berichtet.
Im
laufenden Schuljahr seien 79 Schülerinnen und Schüler an der städt.
Raphaelschule angemeldet; wenn die starken Jahrgänge – in der Klasse 10 seien
24 Schüler – die Schule verlassen würden, würde die Schülerzahl unter 72 Schüler
sinken, so dass die Schule per Gesetz geschlossen werden müsse.
Die
Entwicklung rückläufiger Schülerzahlen sei auch bei den anderen 5 Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im Kreisgebiet feststellbar. Vor diesem
Hintergrund hätten sich die Schuldezernenten des Rhein-Kreises Neuss mit der
Frage beschäftigt, wie auch bei rückläufigen Schülerzahlen in Zukunft eine
förderpädagogische Versorgung sichergestellt werden könne.
Von
allen Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss hat die städt. Raphael-Schule die
wenigsten Schüler.
Wie
im Ausschuss für Schule, Sport am 15.05.2012 berichtet, sei zwischenzeitlich
ein Konzept zur Sicherung der förderpädagogischen Versorgung im Rhein-Kreis
Neuss erstellt worden. Dies sehe vor, dass der Rhein-Kreis Neuss die Trägerschaft
von Schulen mit dem Förderbedarf „Lernen“ sowohl im Norden als auch im Süden
des Kreisgebietes übernehmen wolle. Im Norden solle ein Schulstandort in
Kaarst, Martinusschule, vorgehalten werden für die Schüler aus Kaarst,
Korschenbroich und Meerbusch, im Süden für Dormagen und Grevenbroich.
Für
die zur Zeit 12 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe wird eine
Beschulung im Gemeinsamen Unterricht (GU) angestrebt. Die zuständige
Schulaufsicht kläre zur Zeit die Möglichkeit ab; die Städt. Martinus-Schule in
Strümp habe sich bereiterklärt, neben der Adam-Riese-Schule als
Schwerpunktschule zur Verfügung zu stehen.
Die
Schulaufsicht wolle dafür Sorge tragen, dass die Lehrkräfte der städt.
Raphael-Schule an die Städt. Martinus-Schule in Strümp und die Martinusschule
in Kaarst umgesetzt würden.
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die als Tischvorlagen verteilten
Stellungnahmen. Die Stellungnahme der Schulkonferenz hat rechtliche Bedeutung,
da sie in diesem Verfahren entsprechend Schulgesetz NW zu beteiligen ist.
Für
die Stellungnahme der Schulpflegschaft gelte dies nicht, man sei sich jedoch
der Bedeutung dieser Entscheidung für die Eltern bewusst und wolle den
Ausschuss deshalb auch über die Sorgen der Eltern in Kenntnis setzen.
Heute
ginge es um eine Information, nicht um eine Entscheidung. Bis zum Jahresende
sollten die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.
Ratsfrau Niederdellmann erklärt, ihre Fraktion habe sich in der Vergangenheit für eine Erweiterung der Förderschwerpunkte ausgesprochen; wäre man dem Petitum gefolgt, könnte die Schule erhalten bleiben. SchAD’in Banisch widerspricht der Ausführung; für eine Ausweitung um den beantragten Förderschwerpunkt Sprache habe kein Bedarf bestanden und sei insofern auch nicht genehmigungsfähig gewesen. Die jetzt angestrebte Lösung sei auch aus ihrer schulfachlichen Sicht ein guter Weg, den sonderpädagogischen Bedarf ortsnah auch in Zukunft zu sichern. An der künftigen Martinusschule sei eine Ausweitung um den Förderschwerpunkt ES (emotionale und soziale Entwicklung) geplant.