Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert, dass die Schülerzahlen der städt. Raphaelschule weiterhin rückläufig seien, weil eine zunehmende Anzahl von Eltern ihre Kinder mit dem Förderbedarf „Lernen“ an einer Regelschule anmelden würden. Über die Entwicklung habe die Verwaltung mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich berichtet.

 

Im laufenden Schuljahr seien 79 Schülerinnen und Schüler an der städt. Raphaelschule angemeldet; wenn die starken Jahrgänge – in der Klasse 10 seien 24 Schüler – die Schule verlassen würden, würde die Schülerzahl unter 72 Schüler sinken, so dass die Schule per Gesetz geschlossen werden müsse.

 

Die Entwicklung rückläufiger Schülerzahlen sei auch bei den anderen 5 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im Kreisgebiet feststellbar. Vor diesem Hintergrund hätten sich die Schuldezernenten des Rhein-Kreises Neuss mit der Frage beschäftigt, wie auch bei rückläufigen Schülerzahlen in Zukunft eine förderpädagogische Versorgung sichergestellt werden könne.

 

Von allen Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss hat die städt. Raphael-Schule die wenigsten Schüler.

 

Wie im Ausschuss für Schule, Sport am 15.05.2012 berichtet, sei zwischenzeitlich ein Konzept zur Sicherung der förderpädagogischen Versorgung im Rhein-Kreis Neuss erstellt worden. Dies sehe vor, dass der Rhein-Kreis Neuss die Trägerschaft von Schulen mit dem Förderbedarf „Lernen“ sowohl im Norden als auch im Süden des Kreisgebietes übernehmen wolle. Im Norden solle ein Schulstandort in Kaarst, Martinusschule, vorgehalten werden für die Schüler aus Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch, im Süden für Dormagen und Grevenbroich.

 

Für die zur Zeit 12 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe wird eine Beschulung im Gemeinsamen Unterricht (GU) angestrebt. Die zuständige Schulaufsicht kläre zur Zeit die Möglichkeit ab; die Städt. Martinus-Schule in Strümp habe sich bereiterklärt, neben der Adam-Riese-Schule als Schwerpunktschule zur Verfügung zu stehen.

 

Die Schulaufsicht wolle dafür Sorge tragen, dass die Lehrkräfte der städt. Raphael-Schule an die Städt. Martinus-Schule in Strümp und die Martinusschule in Kaarst umgesetzt würden.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die als Tischvorlagen verteilten Stellungnahmen. Die Stellungnahme der Schulkonferenz hat rechtliche Bedeutung, da sie in diesem Verfahren entsprechend Schulgesetz NW zu beteiligen ist.

 

Für die Stellungnahme der Schulpflegschaft gelte dies nicht, man sei sich jedoch der Bedeutung dieser Entscheidung für die Eltern bewusst und wolle den Ausschuss deshalb auch über die Sorgen der Eltern in Kenntnis setzen.

 

Heute ginge es um eine Information, nicht um eine Entscheidung. Bis zum Jahresende sollten die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.

 

Ratsfrau Niederdellmann erklärt, ihre Fraktion habe sich in der Vergangenheit für eine Erweiterung der Förderschwerpunkte ausgesprochen; wäre man dem Petitum gefolgt, könnte die Schule erhalten bleiben. SchAD’in Banisch widerspricht der Ausführung; für eine Ausweitung um den beantragten Förderschwerpunkt Sprache habe kein Bedarf bestanden und sei insofern auch nicht genehmigungsfähig gewesen. Die jetzt angestrebte Lösung sei auch aus ihrer schulfachlichen Sicht ein guter Weg, den sonderpädagogischen Bedarf ortsnah auch in Zukunft zu sichern. An der künftigen Martinusschule sei eine Ausweitung um den Förderschwerpunkt ES (emotionale und soziale Entwicklung) geplant.