Sitzung: 18.03.2021 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: FB4/1249/2020
Beschluss:
Für den im Geltungsbereich (Anlage 1)
gekennzeichneten Bereich an der Straße „Am Lindchen“
wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB der Aufstell-
ungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A gefasst.
Die Planänderung dient der Umwandlung in Wohnbauland.
2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
3. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Lageplan (Anlage 1) zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
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SPD |
2 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
4 |
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UWG/Freie Wähler |
1 |
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Die Fraktion |
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1 |
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Gesamt: |
2 |
14 |
1 |