Beschluss:

 

BPlan67A_2.v.Ae

 

 

 Für den im Geltungsbereich (Anlage 1) gekennzeichneten Bereich an der Straße „Am Lindchen“

    wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB der Aufstell-

    ungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A gefasst.

 

    Die Planänderung dient der Umwandlung in Wohnbauland.  

 

2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

 

 

3. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Lageplan (Anlage 1) zur Kenntnis und

    beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit 4

    Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

SPD

2

 

 

FDP

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

4

 

UWG/Freie Wähler

1

 

Die Fraktion

 

1

Gesamt:

2

14

1