Sitzung: 18.03.2021 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: FB4/0305/2020
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt:
1. Das vorrangige Planungsziel [1] ’Schaffung von
Planungsrecht für die geplante Errichtung einer Pflegeeinrichtung’ wird
aufgegeben (siehe Begründung).
2. Das Gestaltungsziel für den B-Plan 312 ist zu
konkretisieren. Dabei ist der B-Plan 308 (Bar-bara-Gerretz-Schule) in die
Überlegungen einzubeziehen.
3. Die Voraussetzungen für eine Aufwertung des Parks ist
festzulegen (Parkpflegewerk).
4. Die Verwaltung möge prüfen, ob sich für das Pastorat
eine wirtschaftlich vertretbare Nutzung ergeben könnte, mit der eventuellen
Option, dieses Denkmal und den Garten zu erwerben.
5. Mittel- oder langfristig soll das Grundstück oder
Teile davon, auf dem heute die Sparkassen-filiale in Osterath steht, erworben
und somit eine qualifizierte Verbindung zwischen dem Plangebiet
Barbara-Gerretz-Schule und dem Park Osterath geschaffen werden. (Sparkasse,
Hochstr.3: Flurstücke: 480, 491, 492 = 1740 qm).
Eine mögliche
bauliche Nutzung der Fläche der Sparkasse ist in einem neuen Baufenster
festzulegen, sodass sich eine Einheit mit dem Park schaffen lässt und die
Eingangssituation in den Park optimiert wird.
6. Die Straßenquerung zwischen den beiden
Plangebieten – „Quartier Rathauspark“ und „Bar-bara Gerretz“ – soll optisch
eine Verbindung darstellen (gesondertes Pflaster, verkehrsberu-higter Bereich
für die Straßenquerung oder ähnliches, z.B. analog Lank: Querung
Gonel-lastr./Hauptstr.).
7. Die Planung muss mit der Gestaltungssatzung
Nr.12 Osterath konform gehen.
8. Eine Verkleinerung des Parks ist nicht
gewünscht.
9 .Der Verlust wertvollen Baumbestands ist zu
vermeiden. (Festsetzung im B-Plan).
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
4 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
Die Fraktion |
1 |
|
|
Gesamt: |
7 |
10 |
0 |