Beschluss:

 

 

 Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt:

1.      Das vorrangige Planungsziel [1] ’Schaffung von Planungsrecht für die geplante Errichtung einer Pflegeeinrichtung’ wird aufgegeben (siehe Begründung).

2.      Das Gestaltungsziel für den B-Plan 312 ist zu konkretisieren. Dabei ist der B-Plan 308 (Bar-bara-Gerretz-Schule) in die Überlegungen einzubeziehen.

3.      Die Voraussetzungen für eine Aufwertung des Parks ist festzulegen (Parkpflegewerk).

4.      Die Verwaltung möge prüfen, ob sich für das Pastorat eine wirtschaftlich vertretbare Nutzung ergeben könnte, mit der eventuellen Option, dieses Denkmal und den Garten zu erwerben.

5.      Mittel- oder langfristig soll das Grundstück oder Teile davon, auf dem heute die Sparkassen-filiale in Osterath steht, erworben und somit eine qualifizierte Verbindung zwischen dem Plangebiet Barbara-Gerretz-Schule und dem Park Osterath geschaffen werden. (Sparkasse, Hochstr.3: Flurstücke: 480, 491, 492 = 1740 qm).

Eine mögliche bauliche Nutzung der Fläche der Sparkasse ist in einem neuen Baufenster festzulegen, sodass sich eine Einheit mit dem Park schaffen lässt und die Eingangssituation in den Park optimiert wird.

 

6.   Die Straßenquerung zwischen den beiden Plangebieten – „Quartier Rathauspark“ und „Bar-bara Gerretz“ – soll optisch eine Verbindung darstellen (gesondertes Pflaster, verkehrsberu-higter Bereich für die Straßenquerung oder ähnliches, z.B. analog Lank: Querung Gonel-lastr./Hauptstr.).

7.    Die Planung muss mit der Gestaltungssatzung Nr.12 Osterath konform gehen.

8.    Eine Verkleinerung des Parks ist nicht gewünscht.

9    .Der Verlust wertvollen Baumbestands ist zu vermeiden. (Festsetzung im B-Plan).

 


 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

SPD

2

 

 

FDP

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

Die Fraktion

1

 

 

Gesamt:

7

10

0