Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Zu Beginn der Sitzung begrüßt die Vorsitzende Ratsfrau Kox alle Anwesenden, insbesondere SchAD’in Banisch vom Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss und LRSD Graf von der Bezirksregierung Düsseldorf, der in Vertretung von Herrn LRSD Gniostko an der Ausschusssitzung teilnimmt.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert in einem ausführlichen PowerPoint-Vortrag (Anlage zum Protokoll) das Ergebnis der Elternbefragung sowie die rechtlichen Anforderungen zur Gründung einer 2. Gesamtschule bzw. einer Sekundarschule. Für beide Klassen läge nur ein dem Elternwillen entsprechendes Votum in einem %-ualen Anteil von 67 bzw. 66% vor. Ein Teil der Eltern hätte den Fragebogen nicht zurückgegeben – 74 bzw. 88 Eltern, ein Teil der abgegebenen Fragebogen hätte nicht in die Auswertung einbezogen werden können - 92 bzw. 78 Fragebogen – weil eine Zuordnung des Elternwillens wegen Mehrfachnennung nicht möglich sei oder Eltern die Antwort „Ich weiß es noch nicht“ angekreuzt hätten. Das Ergebnis der auswertbaren Antworten zeige, dass keine Nachfrage für eine Hauptschule und nur eine geringe Nachfrage für eine Realschule bestehe – 8 bzw. 6 Elternvoten von 658 ausgewerteten Voten -, und die Nachfrage nach Gymnasien mit 189 bzw. 188 Voten hoch sei. Für die Gesamtschule hätten 107 bzw. 90 Eltern votiert, für eine Schule des gemeinsamen längeren Lernens 140 bzw. 127. Aus dem Ergebnis der Elternbefragung allein ließe sich insofern die Errichtung einer  2. Gesamtschule, für die ein Quorum von 200 erforderlich sei, nicht begründen. Das Interesse an einer Sekundarschule sei mit 11 bzw. 8 Voten zurückhaltend, selbst wenn man berücksichtige, dass sich 22 bzw. 29 Eltern beide Schulformen für ihr Kind vorstellen können.  Insofern seien aufgrund des Umfrageergebnisses keine schulorganisatorischen Maßnahmen herleitbar. Insofern habe die Verwaltung die Ergebnisse der Befragung hochgerechnet, wobei bei der Hochrechnung für die Schuljahre 2015/16  und 2016/17 die Anzahl der Schulabgänger inklusive der auswärtigen Schüler zugrunde gelegt sei. Berücksichtigt seien die prozentualen Voten der Elternbefragung der Eltern der Schüler der Klasse 2 mit höheren Werten für die Gesamtschule als bei der Klasse 3. Ein stabiler Bedarf an einer 2. Gesamtschule würde in der Hochrechnung innerhalb des 5 Jahreszeitraumes der Schulentwicklungszahlen knapp verfehlt.

 

Aufgrund des Ergebnisses habe die Verwaltung das Datenmaterial, welches auch Inhalt der  Informationsvorlage sei, der Bezirksregierung übermittelt. Die Bezirksregierung habe der Verwaltung als abgestimmte Auffassung der Dezernate 43 und 48 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht ein langfristig stabiler Bedarf für eine 2. Gesamtschule nicht zu erwarten und aus dem Umfrageergebnis ein Bedarf an einer 3 – 4 zügigen Sekundarschule herleitbar sei.  Insgesamt sei die Situation sehr unbefriedigend, weil das Ergebnis der Umfrage keine Grundlage geschaffen habe, eine auf einem eindeutigen Elternvotum basierende Weiterentwicklung der Schullandschaft umzusetzen.

 

Im Anschluss hieran werden aus den Fraktionen verschiedene Fragen, insbesondere die Frage, ob beim vorliegenden Zahlenmaterial eine Sekundarschule oder eine zweite Gesamtschule genehmigungsfähig sei, an LRSD Graf gerichtet. Herr LRSD Graf erklärt, dass auch aus Sicht der Bezirksregierung die Elternumfrage keine eindeutige Entscheidungs­grundlage biete. Die erforderlichen Voten für eine zweite Gesamtschule würden knapp unterschritten, so dass deren Errichtung von seiner Behörde nicht genehmigungs­fähig sei; auch die mittelfristige Prognose sei nicht stabil. Für die Sekundarschule gebe es ebenfalls zu wenig Voten. Der Schulausschuss sei jetzt in einer schwierigen Lage, seinen Mitgliedern und den Ratsmitgliedern, die trotzdem entscheiden müssten, könne an dieser Stelle niemand helfen.

 

Auf weitere Nachfrage aus dem Ausschuss antwortet LRSD Graf, dass entgegen den bisherigen Aussagen eine Entscheidung aufgrund einer Hochrechnung der Ergebnisse nicht zum Tragen kommen könne, weil diese nicht angekündigt war. Er bedauert, dem Ausschuss mit Blick auf den Erfolg der Genehmigung  keine eindeutige Empfehlung geben zu können. Er skizziert den Extremfall, in dem bei Nichterreichen der nach dem Schulgesetz erforderlichen Anmeldezahlen keine Genehmigung für die Errichtung erteilt werde;  in diesem Fall müssten Meerbuscher Schüler auf weiterführende Schulen in den Nachbarstädten abwandern.

 

Mehrfach wird LRSD Graf dazu befragt, ob es seitens der Bezirksregierung Kulanzwerte zum gesetzlichen Quorum von 2 x 100 Schülern für die Errichtung einer 2. Gesamtschule gebe. Herr Graf führt aus, dass bei einer einzelnen geringen Abweichung eine Genehmigung  möglich sei, bei einer dauerhaften Unterschreitung der Anmeldezahlen sei eine Genehmigung aber nicht möglich.

 

Die Frage von Ratsfrau Niederdellmann, ob nicht eine zweite Befragung der Eltern Klarheit schaffen könne, beantwortet Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage. Sie führt aus, dass sie bezweifle, dass eine erneute Befragung eine verbesserte Erkenntnis bringe. In jedem Fall könne die Befragung nicht so zeitnah durchgeführt werden, dass bis Ende November 2012 ein Errichtungsbeschluss für eine neue Schule zu Schuljahr 2013/14 gestellt werden könne.

 

Sachkundiger Bürger Bertholdt schlägt vor, ergänzend die Fragebögen mit Mehrfach­nennungen auszuwerten und zu versuchen, auf diesem Wege die Entschei­dungs­grundlage zu verbessern. 

 

Ratsfrau Niederdellmann appelliert, zeitnah zu entscheiden, die SPD werde für eine zweite Gesamtschule stimmen.

 

LRSD Graf erläutert auf Nachfrage von Ausschussvorsitzender Kox zum Anmeldeverfahren bei Errichtung einer 2. Gesamtschule, dass die Bezirksregierung den Schulleitern die Durchführung eines koordinierten Anmeldeverfahrens für die bestehende und die neu zugründende Schule an einem neutralen Ort aufgebe. Bei der Aufnahmeentscheidung sei zur Wahrung der Heterogenität der Schülerschaft die Drittelparität (Ziel Hauptschulabschluss, Ziel Realschulabschluss, Ziel Abitur) einzuhalten. Im Anmeldeverfahren hätten die Eltern insofern keine Sicherheit, an welcher Schule ihr Kind aufgenommen werde. Er berichtet von einem Anmeldeverfahren in einer Nachbargemeinde, in der eine 2. Gesamtschule errichtet worden sei; dort hätten 95% der Eltern ihr Kind an der bestehenden Gesamtschule, nur 5% an der neuen Gesamtschule angemeldet. 

 

Die Frage von Frau Stecher, ob in einem solchen Fall die Maria-Montessori-Pädagogik der vorhandenen Gesamtschule eine Rolle spielt, verneint LRSD Graf.