Sitzung: 20.09.2012 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: DezII/127/2012
Zu
Beginn der Sitzung begrüßt die Vorsitzende Ratsfrau Kox alle Anwesenden,
insbesondere SchAD’in Banisch vom Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss und LRSD
Graf von der Bezirksregierung Düsseldorf, der in Vertretung von Herrn LRSD
Gniostko an der Ausschusssitzung teilnimmt.
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert in einem ausführlichen
PowerPoint-Vortrag (Anlage zum Protokoll) das Ergebnis der Elternbefragung
sowie die rechtlichen Anforderungen zur Gründung einer 2. Gesamtschule bzw.
einer Sekundarschule. Für beide Klassen läge nur ein dem Elternwillen
entsprechendes Votum in einem %-ualen Anteil von 67 bzw. 66% vor. Ein Teil der
Eltern hätte den Fragebogen nicht zurückgegeben – 74 bzw. 88 Eltern, ein Teil
der abgegebenen Fragebogen hätte nicht in die Auswertung einbezogen werden
können - 92 bzw. 78 Fragebogen – weil eine Zuordnung des Elternwillens wegen
Mehrfachnennung nicht möglich sei oder Eltern die Antwort „Ich weiß es noch
nicht“ angekreuzt hätten. Das Ergebnis der auswertbaren Antworten zeige, dass
keine Nachfrage für eine Hauptschule und nur eine geringe Nachfrage für eine
Realschule bestehe – 8 bzw. 6 Elternvoten von 658 ausgewerteten Voten -, und
die Nachfrage nach Gymnasien mit 189 bzw. 188 Voten hoch sei. Für die
Gesamtschule hätten 107 bzw. 90 Eltern votiert, für eine Schule des gemeinsamen
längeren Lernens 140 bzw. 127. Aus dem Ergebnis der Elternbefragung allein
ließe sich insofern die Errichtung einer
2. Gesamtschule, für die ein Quorum von 200 erforderlich sei, nicht
begründen. Das Interesse an einer Sekundarschule sei mit 11 bzw. 8 Voten
zurückhaltend, selbst wenn man berücksichtige, dass sich 22 bzw. 29 Eltern
beide Schulformen für ihr Kind vorstellen können. Insofern seien aufgrund des
Umfrageergebnisses keine schulorganisatorischen Maßnahmen herleitbar. Insofern
habe die Verwaltung die Ergebnisse der Befragung hochgerechnet, wobei bei der
Hochrechnung für die Schuljahre 2015/16
und 2016/17 die Anzahl der Schulabgänger inklusive der auswärtigen
Schüler zugrunde gelegt sei. Berücksichtigt seien die prozentualen Voten der Elternbefragung
der Eltern der Schüler der Klasse 2 mit höheren Werten für die Gesamtschule als
bei der Klasse 3. Ein stabiler Bedarf an einer 2. Gesamtschule würde in der
Hochrechnung innerhalb des 5 Jahreszeitraumes der Schulentwicklungszahlen knapp
verfehlt.
Aufgrund
des Ergebnisses habe die Verwaltung das Datenmaterial, welches auch Inhalt
der Informationsvorlage sei, der
Bezirksregierung übermittelt. Die Bezirksregierung habe der Verwaltung als
abgestimmte Auffassung der Dezernate 43 und 48 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht
ein langfristig stabiler Bedarf für eine 2. Gesamtschule nicht zu erwarten und
aus dem Umfrageergebnis ein Bedarf an einer 3 – 4 zügigen Sekundarschule
herleitbar sei. Insgesamt sei die
Situation sehr unbefriedigend, weil das Ergebnis der Umfrage keine Grundlage
geschaffen habe, eine auf einem eindeutigen Elternvotum basierende
Weiterentwicklung der Schullandschaft umzusetzen.
Im
Anschluss hieran werden aus den Fraktionen verschiedene Fragen, insbesondere
die Frage, ob beim vorliegenden Zahlenmaterial eine Sekundarschule oder eine
zweite Gesamtschule genehmigungsfähig sei, an LRSD Graf gerichtet. Herr LRSD
Graf erklärt, dass auch aus Sicht der Bezirksregierung die Elternumfrage keine
eindeutige Entscheidungsgrundlage biete. Die erforderlichen Voten für eine
zweite Gesamtschule würden knapp unterschritten, so dass deren Errichtung von
seiner Behörde nicht genehmigungsfähig sei; auch die mittelfristige Prognose
sei nicht stabil. Für die Sekundarschule gebe es ebenfalls zu wenig Voten. Der
Schulausschuss sei jetzt in einer schwierigen Lage, seinen Mitgliedern und den
Ratsmitgliedern, die trotzdem entscheiden müssten, könne an dieser Stelle
niemand helfen.
Auf
weitere Nachfrage aus dem Ausschuss antwortet LRSD Graf, dass entgegen den
bisherigen Aussagen eine Entscheidung aufgrund einer Hochrechnung der
Ergebnisse nicht zum Tragen kommen könne, weil diese nicht angekündigt war. Er
bedauert, dem Ausschuss mit Blick auf den Erfolg der Genehmigung keine eindeutige Empfehlung geben zu können.
Er skizziert den Extremfall, in dem bei Nichterreichen der nach dem Schulgesetz
erforderlichen Anmeldezahlen keine Genehmigung für die Errichtung erteilt
werde; in diesem Fall müssten
Meerbuscher Schüler auf weiterführende Schulen in den Nachbarstädten abwandern.
Mehrfach
wird LRSD Graf dazu befragt, ob es seitens der Bezirksregierung Kulanzwerte zum
gesetzlichen Quorum von 2 x 100 Schülern für die Errichtung einer 2.
Gesamtschule gebe. Herr Graf führt aus, dass bei einer einzelnen geringen
Abweichung eine Genehmigung möglich sei,
bei einer dauerhaften Unterschreitung der Anmeldezahlen sei eine Genehmigung
aber nicht möglich.
Die
Frage von Ratsfrau Niederdellmann, ob nicht eine zweite Befragung der Eltern
Klarheit schaffen könne, beantwortet Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage. Sie
führt aus, dass sie bezweifle, dass eine erneute Befragung eine verbesserte
Erkenntnis bringe. In jedem Fall könne die Befragung nicht so zeitnah
durchgeführt werden, dass bis Ende November 2012 ein Errichtungsbeschluss für
eine neue Schule zu Schuljahr 2013/14 gestellt werden könne.
Sachkundiger
Bürger Bertholdt schlägt vor, ergänzend die Fragebögen mit Mehrfachnennungen
auszuwerten und zu versuchen, auf diesem Wege die Entscheidungsgrundlage zu
verbessern.
Ratsfrau
Niederdellmann appelliert, zeitnah zu entscheiden, die SPD werde für eine
zweite Gesamtschule stimmen.
LRSD
Graf erläutert auf Nachfrage von Ausschussvorsitzender Kox zum Anmeldeverfahren
bei Errichtung einer 2. Gesamtschule, dass die Bezirksregierung den
Schulleitern die Durchführung eines koordinierten Anmeldeverfahrens für die
bestehende und die neu zugründende Schule an einem neutralen Ort aufgebe. Bei
der Aufnahmeentscheidung sei zur Wahrung der Heterogenität der Schülerschaft
die Drittelparität (Ziel Hauptschulabschluss, Ziel Realschulabschluss, Ziel
Abitur) einzuhalten. Im Anmeldeverfahren hätten die Eltern insofern keine
Sicherheit, an welcher Schule ihr Kind aufgenommen werde. Er berichtet von
einem Anmeldeverfahren in einer Nachbargemeinde, in der eine 2. Gesamtschule
errichtet worden sei; dort hätten 95% der Eltern ihr Kind an der bestehenden
Gesamtschule, nur 5% an der neuen Gesamtschule angemeldet.
Die
Frage von Frau Stecher, ob in einem solchen Fall die Maria-Montessori-Pädagogik
der vorhandenen Gesamtschule eine Rolle spielt, verneint LRSD Graf.