Konverterfläche: Genehmigung zum Abriss des Hauses und zur Baumrodung

 

Ratsfrau Glasmacher führt aus, dass auf der geplanten Konverterfläche durch Amprion bereits vorbereitende Maßnahmen für einen Bau anberaumt würden. In diesem Zusammenhang fragt sie an, ob die Meerbuscher Verwaltung eine Genehmigung hätte erteilen müssen und ob die gerodeten Bäume unter die Baumschutzsatzung fielen.

 

Herr Dr. Saturra führt aus, dass die Baumschutzsatzung dazu nicht einschlägig sei, da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handle, zudem sei für den Abriss bestimmter Gebäude im Außenbereich inzwischen auch keine Abrissgenehmigung mehr notwendig. Insofern konnten die genannten Maßnahmen ohne Genehmigung durch die Fa. Amrion durchgeführt werden.

 

Eintragungen im Goldenen Buch der Stadt Meerbusch

 

Ratsfrau Glasmacher fragt an, wie mit Eintragungen im Goldenen Buch von Personen umgegangen werde, die sich nach ihrer Eintragung rechtlicher oder moralischer Vergehen schuldig gemacht hätten. Konkret bezieht sie die Anfrage auf den Eintrag des Weihbischofes Schwaderlapp.

 

Bürgermeister Bommers führt aus, dass es sich beim Goldenen Buch um ein dauerhaftes, zeitgeschichtliches Dokument handle. Ein Entfernen einzelner Eintragungen käme daher nicht in Betracht. Inwiefern ggfs. Hinweise zu fragwürdigem Verhalten eingetragener Personen der betroffenen Buchseite hinzugefügt werden könnten und sollten, sei nicht abschließend zu erklären. Im konkreten Fall laufe das Untersuchungsverfahren derzeit zudem noch.