Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, auch in 2021 auf die Erhebung der Gebühren für erlaubnispflichtige gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen gemäß § 9 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Meerbusch vom 19.06.2013 zu verzichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig