Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch beschließt, auch in 2021 auf die Erhebung der Gebühren für
erlaubnispflichtige gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
gemäß § 9 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Meerbusch vom 19.06.2013
zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig