Bürgermeister Bommers verpflichtet Ratsherrn Rettig als Ratsmitglied der Stadt Meerbusch, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz. Die Verfassung des Landes und die Gesetzt zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Einwohner zu erfüllen.

 

Sodann weist er darauf hin, dass Ratsherr Rettig aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung des Rates teilnehmen kann.