Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vor Beginn der Beratung weist Erster Beigeordneter Maatz auf die Regelungen der GO NRW zur Befangenheit von Ausschussmitgliedern hin. Gemäß § 31 GO NRW sei von der Mitwirkung an Entscheidungen ausgeschlossen, wer durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil erfahren könne.

Die Stellungnahme des Vereins Tagesmütter e.V. Meerbusch, unterzeichnet von der Vorsitzenden Frau Schumann, sei aufgrund der gegebenen Befangenheit nicht zu den Sitzungsunterlagen genommen worden.

 

Nach intensiver, teils kontroverser Diskussion und einer von Ratsherrn Mocka beantragten Sitzungsunterbrechung erklärt sich sachkundige Bürgerin Schumann zu TOP 7 für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Mocka, wie künftig die Stellungnahme von Verbänden/Vereinen etc. gewährleistet werden könne, erläutert Erster Beigeordneter Maatz nochmals, dass die unmittelbare Betroffenheit das entscheidende Kriterium sei. Beschlüsse, die unter Mitwirkung eines Ausschussmitgliedes zustande kämen, welches sich nicht für befangen erklärt habe, seien in der Rechtsfolge möglicherweise rechtswidrig.

 

In die Diskussion über die Informationsvorlage wird der zum Haushalt 2021 gestellte Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN auf Einführung einer dritten Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen einbezogen. Die Protokollierung erfolgt unter TOP 8 - 060 361 010 / 5331 0000.