Vor
Beginn der Beratung weist Erster Beigeordneter Maatz auf die Regelungen der GO
NRW zur Befangenheit von Ausschussmitgliedern hin. Gemäß § 31 GO NRW sei von
der Mitwirkung an Entscheidungen ausgeschlossen, wer durch die Entscheidung
einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil erfahren könne.
Die
Stellungnahme des Vereins Tagesmütter e.V. Meerbusch, unterzeichnet von der
Vorsitzenden Frau Schumann, sei aufgrund der gegebenen Befangenheit nicht zu
den Sitzungsunterlagen genommen worden.
Nach
intensiver, teils kontroverser Diskussion und einer von Ratsherrn Mocka
beantragten Sitzungsunterbrechung erklärt sich sachkundige Bürgerin Schumann zu
TOP 7 für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Mocka, wie künftig die Stellungnahme von
Verbänden/Vereinen etc. gewährleistet werden könne, erläutert Erster
Beigeordneter Maatz nochmals, dass die unmittelbare Betroffenheit das
entscheidende Kriterium sei. Beschlüsse, die unter Mitwirkung eines
Ausschussmitgliedes zustande kämen, welches sich nicht für befangen erklärt
habe, seien in der Rechtsfolge möglicherweise rechtswidrig.
In
die Diskussion über die Informationsvorlage wird der zum Haushalt 2021
gestellte Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN auf Einführung einer dritten
Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen einbezogen. Die Protokollierung erfolgt
unter TOP 8 - 060 361 010 / 5331 0000.