Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 13.06.2012 dem Rat empfohlen, die städt. Barbara-Gerretz-Schule ab dem Schuljahr 2013/14 sukzessive aufzulösen. Der Rat ist der Beschlussempfehlung am 28.06.2012 gefolgt. Die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde hat den Beschluss am 09.08.2012 genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 06.09.2012. Gegen die sofortige Vollziehung des Schließungsbeschlusses ist unter dem 29.08.2012 Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht worden; die Verwaltung hat 4 Wochen Zeit, zu der Klage Stellung zu nehmen. Des Weiteren wurde ein Bürgerbegehren eingeleitet. Das Bürgerbegehren muss von 2.681 Bürgern unterzeichnet werden. Die Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens beträgt 3 Monate, vom Ratsbeschluss an gerechnet. Aufgrund der Abstimmung der Kostenfrage mit der Verwaltung wurde die Frist gehemmt, der letzte Termin ist der 08.10.2012.