Aufgrund der kurzfristig aufeinander folgenden Sitzungen am 18.02.2021 und 03.03.2021 konnte der Einladung kein Bericht der Verwaltung über die Ausführung der Beschlüsse beigefügt werden.

 

Die Beschlusskontrolle liegt der Niederschrift bei.

 

 

 

Sodann berichtet Erster Beigeordneter Maatz aus aktuellem Anlass über die positive Testung eines Bewohners des städtischen Übergangswohnheimes Am Heidbergdamm mit Covid 19. Das Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss habe für 55 Personen für die Dauer von zunächst 14 Tagen die Quarantäne angeordnet; teils müsse die Separierung in einzelnen Räumen mit abgeschlossenen Bereichen erfolgen. Alles Notwendige zur Versorgung der Betroffenen werde veranlasst, die Zugangskontrollen durch einen Wachdienst sichergestellt.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Glasmacher und sachkundiger Bürgerin Böcker-Lehmhaus zu Auswirkungen auf die Beschulung und Betreuung der Kinder verweist Erster Beigeordneter Maatz auf die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Bei angeordneter Quarantäne könne keine externe Betreuung erfolgen. Die Möglichkeit und der Bedarf, Material für schulpflichtige Kinder zur Verfügung zu stellen, sei noch zu prüfen.