Herr Diamanatidis zum Tagesordnungspunkt 6

(Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 seniorengeeigneten Wohnungen und Tiefgarage "Hauptstraße 6" in Meerbusch-Lank-Latum)

 

Herr Diamanatidis nimmt Bezug auf den vertagten Tagesordnungspunkt 6 und fragt, inwiefern eine Genehmigung des geplanten Bauvorhabens im Rahmen des geltenden Bebauungsplanes möglich sein könne. Der Plan sehe keine übermäßige Bebauung im Gebiet vor, durch die nunmehr im Raum stehenden Befreiungen würde dies konterkariert.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass der bestehende Bebauungsplan für den Bereich des in Rede stehenden Gebäudes einen Gemeinbedarf für kirchliche Zwecke ausweise, da es sich beim bestehenden Gebäude um das frühere „Organistenhaus“ der Kirche handle. Dieser wohne seit nunmehr rund 15 Jahren jedoch nicht mehr dort, weshalb die entsprechende Festsetzung des Bebauungsplanes rechtlich obsolet wäre. Der Rat der Stadt Meerbusch könne entsprechend über die für den geplanten Neubau für seniorengerechte Wohnungen und die dafür notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan für den vergrößerten Baukörper beschließen.