Sitzung: 18.02.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2021 für den
Produktbereich 060 / Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 399 - 462)
einschließlich dem Produkt 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 387 – 391)
und der Veränderungsliste sowie – soweit betroffen – 010 111 080 /
Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 / Technisches
Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
4 |
|
|
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
SPD |
|
|
1 |
FDP |
1 |
|
|
UWG/Freie
Wähler |
1 |
|
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
|
|
|
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
5 |
|
|
Gesamt: |
13 |
|
1 |
Die
Beratung des Haushaltsentwurfs 2021 erfolgt in der Reihenfolge des
Produkthaushaltes anhand der vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen. Die
Abstimmung über die Anträge erfolgt beim jeweiligen Produkt. Im Übrigen besteht
kein Beratungsbedarf.
Produkt 060 361 010 Förderung
von Kindern in Kindertagespflege Seite 405 bis 410
a)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 361 010 / 4321 2000 – Kostenbeiträge bei Tagespflege / Erhöhung der Beitragsstufe 1 auf 40.000 €
In
die Beratung werden folgende Anträge einbezogen:
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 365 010 / 4321 1000 – Elternbeiträge
Kindertageseinrichtungen
/ Erhöhung der Beitragsstufe 1 auf 60.000 €
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 / 4321 1000 – Elternbeiträge
Kindertageseinrichtungen
/ Erhöhung der Beitragsstufe 1 auf 40.000 €
Die Anträge werden einvernehmlich zurückgezogen mit
dem Ziel, einen gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen zu erarbeiten und in der
Sitzung am 08.06.2021 eine überarbeitete Elternbeitragstabelle zum
Kindergartenjahr 2021/2022 zu beschließen.
b)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 361 010 / 5331 0000 – Soziale Leistungen
an nat. Personen / Einführung einer 3.
Qualifikationsstufe für Kindertagespflege
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
4 |
|
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
SPD |
1 |
|
|
FDP |
|
1 |
|
UWG/Freie
Wähler |
1 |
|
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
|
|
|
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
1 |
3 |
|
Gesamt: |
5 |
8 |
1 |
Die
Beratung erfolgte bereits im Zusammenhang mit der Informationsvorlage TOP 7.
Aufgrund der erforderlichen Beschlussfassung zum Änderungsantrag von
Bündnis90/DIE GRÜNEN erfolgt die Protokollierung im Rahmen der
Haushaltsberatung.
Einleitend
verweist Erster Beigeordneter Maatz auf die ausführliche Informationsvorlage.
Die Verwaltung stehe der Einführung einer 3. Vergütungsstufe nicht
grundsätzlich ablehnend gegenüber, gebe jedoch einige Punkte zu bedenken. So
gelte der Grundsatz, dass in der Kindertagespflege eine Leistung mit der
erforderlichen Qualifikation von 160 Stunden entsprechend dem DJI-Curriculum
beauftragt werde. Diese ermögliche die Betreuung von bis zu 5 Kindern, womit
die Tagespflegeperson bereits jetzt ein Einkommen analog einer Erzieherin in
Stufe S 8 Stufe 4 mit 8-jähriger Tätigkeit erzielen könne. Eine Besserstellung
der Kindertagespflege sei hier schwer zu vermitteln, zudem gebe es Bedenken,
dass die dringend benötigten Fachkräfte aus Einrichtungen in die
Kindertagespflege abwandern könnten. Eine gesonderte Betrachtung von
Randzeitenbetreuung oder bei Inklusionsbedarf stehe dem nicht entgegen.
Ratsherr
Fliege hält die Schaffung von Anreizen zur Stärkung der Kindertagespflege für
unerlässlich. Die bereits Tätigen sollten sich weiterqualifizieren können,
Qualifizierte sollten sich angesprochen fühlen. Über 1/3 der Kinder unter 3
Jahren würde in Tagespflege betreut; auch während der Pandemie befänden sich
bis zu 70% der Kinder in Betreuung. Jeder U3-Platz in der Kindertagespflege
mache einen Kita-Platz überflüssig, so dass mehr in Menschen als in Steine
investiert werden sollte.
Ratsherr
Neuhausen schließt sich den Ausführungen an und unterstützt den Antrag
vorbehaltlos.
Ratsherr
Wartchow kann dem Antrag nicht folgen; er verweist auf die in der
Informationsvorlage dargelegten finanziellen Folgen und die Argumente der
Verwaltung.
Ratsfrau
Glasmacher unterstützt die Ausführungen von Ratsherrn Fliege und die Einführung
einer 3. Qualifikationsstufe als Ausdruck der Wertschätzung der
Kindertagespflege.
Ratsherr
Jörgens unterstützt das grundsätzliche Ziel, die Arbeit der Kindertagespflege
wertzuschätzen und angemessen zu bezahlen. Dem vorliegenden Antrag könne er
jedoch so nicht zustimmen. Die FDP-Fraktion nähere sich der Thematik analytisch
und bitte daher die Verwaltung um zusätzliche Informationen: z.B. Anzahl der
betroffenen Tagespflegepersonen, Anzahl der betreuten Kinder, wie berechnen
sich die Mehrkosten von 154.000 €, was verdient eine Tagespflegeperson bei
normaler Auslastung im Verhältnis zu einer angestellten Erzieherin. Auf Basis
dieser Faktoren solle das Thema nochmals offen diskutiert werden.
Ratsherr
Fliege hält eine Vergleichbarkeit der Arbeitsbeziehungen nicht für gegeben. Die
Tagespflegeperson sei selbständig tätig, so dass ihre Einkünfte jeweils
abhängig seien von der Auslastung. Er plädiere daher für eine angemessene
Vergütung dieser anstrengenden Tätigkeit.
Sodann
wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Sachkundige
Bürgerin Schumann nahm wegen erklärter Befangenheit weder an Beratung noch
Abstimmung teil.
Produkt
060 362 010 Kinder- und
Jugendarbeit Seite 413 - 417
a)
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des
Ansatzes um 10.000 € im Zusammenhang mit einem Konzept zur Weiterentwicklung
der aufsuchenden Jugendarbeit in Meerbusch
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
|
4 |
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
SPD |
1 |
|
|
FDP |
|
|
1 |
UWG/Freie
Wähler |
1 |
|
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
|
|
|
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
2 |
|
3 |
Gesamt: |
6 |
|
8 |
Ratsherr
Neuhausen erläutert, dass der Antrag in Zusammenhang stehe mit dem Ausbau der
mobilen Jugendarbeit. Zur Ergänzung der Tätigkeit des bereits aktiven
Jugendsozialarbeiters und vor dem Hintergrund der angekündigten Schließung der
OASE in Büderich könne die Einstellung eines weiblichen Pendants die
aufsuchende Arbeit positiv voranbringen. Neben der Bereitstellung zusätzlicher
Mittel für Sachkosten solle daher ein Empfehlungsbeschluss zum Stellenplan an
den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss ergehen.
Fachbereichsleiter
Annacker informiert über die Ankündigung der Kath. Kirchengemeinde, dass der
Abriss der OASE nach derzeitiger Planung im 2. Quartal 2022 vorgesehen sei.
Der
Antrag auf Bereitstellung der Mittel und Empfehlungsbeschluss zum Stellenplan
für eine weitere Stelle im Bereich der mobilen Jugendarbeit wird bei 8
Enthaltungen angenommen.
b)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des
Ansatzes um 12.000 € zur Förderung von Projekten zur demokratischen Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen für die Dauer von 3 Jahren
c)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des
Ansatzes um 10.000 € zur Teilnahme am Projekt „Juniorwahlen“ zur Bundestagswahl
2021
Ratsherr
Fliege führt aus, dass die Anträge in einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen
einflössen, wonach insgesamt 15.000 € für
die Projekte zur Verfügung gestellt werden sollten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung der
Schriftführerin: Der Betrag in Höhe von 15.000 € wird dem
Sachkonto 5318 0000 – Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke - zugeordnet.
Dem
Änderungsantrag wird ohne weitere Beratung einvernehmlich entsprochen.
d)
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke / Reduzierung
des Ansatzes für die Bereitstellung des Jugendtaxis um 5.000 €
Ratsherr
Neuhausen zieht den Antrag zurück.
Produkt
060 363 020 Kinder- und
Jugendsozialarbeit, Familienförderung
Seite
427 - 429
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 363 020 / 5431 0000 – Geschäftsaufwendungen
/ Bereitstellung zusätzlicher Mittel in
Höhe von 3.000 € zur Bildung eines Jugendbeirates
Ratsherr
Neuhausen zieht den Antrag zurück.
Produkt
060 365 010 Kindertagesbetreuung
in Einrichtungen Seite 437 - 450
a)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 - Personalkosten / Erhöhung
des Ansatzes um 24.000 € zur Schaffung weiterer Ausbildungsstellen
Ratsherr
Fliege führt aus, dass der Antrag auf die zusätzliche Bereitstellung von 18.000 € zur Schaffung von 2 weiteren
Ausbildungsstellen geändert werde, soweit dies umsetzbar sei. Aufgrund der
Stellenplanrelevanz sei ein entsprechender Empfehlungsbeschluss an den Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu fassen.
Der
Empfehlungsbeschluss an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss ergeht einvernehmlich ohne weitere Beratung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 - Personalkosten / Erhöhung
des Ansatzes um 18.000 € zur Verbesserung von Betreuungsangeboten in Randzeiten
(Folgejahre jährlich 48.000 €)
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
4 |
|
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
SPD |
1 |
|
|
FDP |
|
1 |
|
UWG/Freie
Wähler |
1 |
|
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
|
|
|
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
2 |
3 |
|
Gesamt: |
6 |
8 |
|
Nach
kurzer Diskussion wird im Ergebnis festgestellt, dass mit Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel das Problem des Fachkräftemangels und der
Personalgewinnung nicht zu lösen sei. Es sei ohnehin Aufgabe der Verwaltung,
entsprechende Konzepte zu entwickeln.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Fliege ergänzt Fachbereichsleiter Annacker, dass die
Landesförderung für Randzeitenbetreuung unabhängig von der Trägerschaft
erfolge. Aktuell erfülle jedoch keine städtische Einrichtung die
Fördervoraussetzungen mit einer Betreuungszeit nach 17 Uhr. Dies sei nicht
zufriedenstellend; Ziel müsse eine gute Versorgung mit adäquaten
Betreuungsangeboten sein. Die Zusammenarbeit mit dem Tagesmütter e.V. sei hier
auf einem guten Weg.
Das
Thema soll in der Sitzung am 08.06.2021 erneut beraten werden. Im Ergebnis wird
der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
c)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 - Bereitstellung von Mitteln zur Ausstattung
der städtischen Kindertageseinrichtungen mit Anlagen zum Luftaustausch nach dem
„Mainzer Modell“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Im
Hinblick auf die ohnehin im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
erfolgende Beratung zu diesem Thema, auch für den Schulbereich, wird der Antrag
nach kurzer Diskussion einvernehmlich an den Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss verwiesen.
Abschließend
erfolgt bei einer Enthaltung wegen weiteren Beratungsbedarfs die Zustimmung zum
Gesamthaushalt FB2/Jugend.