Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2021 für den Produktbereich 060 / Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 399 - 462) einschließlich dem Produkt 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 387 – 391) und der Veränderungsliste sowie – soweit betroffen – 010 111 080 / Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 / Technisches Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

 

 

1

FDP

1

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

 

 

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

5

 

 

Gesamt:

13

 

1

 

 

 

 

Die Beratung des Haushaltsentwurfs 2021 erfolgt in der Reihenfolge des Produkthaushaltes anhand der vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen. Die Abstimmung über die Anträge erfolgt beim jeweiligen Produkt. Im Übrigen besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

Produkt 060 361 010       Förderung von Kindern in Kindertagespflege           Seite 405 bis 410

 

a)      

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 361 010 / 4321 2000 – Kostenbeiträge bei Tagespflege / Erhöhung der Beitragsstufe 1 auf 40.000 €

 

In die Beratung werden folgende Anträge einbezogen:

 

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 365 010 / 4321 1000 – Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen / Erhöhung der Beitragsstufe 1 auf 60.000 €

 

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 / 4321 1000 – Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen / Erhöhung der Beitragsstufe 1 auf 40.000 €

 

Die Anträge werden einvernehmlich zurückgezogen mit dem Ziel, einen gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen zu erarbeiten und in der Sitzung am 08.06.2021 eine überarbeitete Elternbeitragstabelle zum Kindergartenjahr 2021/2022 zu beschließen.

 

 

b)      

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 361 010 / 5331 0000 – Soziale Leistungen an nat. Personen / Einführung einer 3. Qualifikationsstufe für Kindertagespflege

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

4

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

1

 

FDP

 

1

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

 

 

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

1

3

 

Gesamt:

5

8

1

 

 

Die Beratung erfolgte bereits im Zusammenhang mit der Informationsvorlage TOP 7. Aufgrund der erforderlichen Beschlussfassung zum Änderungsantrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN erfolgt die Protokollierung im Rahmen der Haushaltsberatung.

 

Einleitend verweist Erster Beigeordneter Maatz auf die ausführliche Informationsvorlage. Die Verwaltung stehe der Einführung einer 3. Vergütungsstufe nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, gebe jedoch einige Punkte zu bedenken. So gelte der Grundsatz, dass in der Kindertagespflege eine Leistung mit der erforderlichen Qualifikation von 160 Stunden entsprechend dem DJI-Curriculum beauftragt werde. Diese ermögliche die Betreuung von bis zu 5 Kindern, womit die Tagespflegeperson bereits jetzt ein Einkommen analog einer Erzieherin in Stufe S 8 Stufe 4 mit 8-jähriger Tätigkeit erzielen könne. Eine Besserstellung der Kindertagespflege sei hier schwer zu vermitteln, zudem gebe es Bedenken, dass die dringend benötigten Fachkräfte aus Einrichtungen in die Kindertagespflege abwandern könnten. Eine gesonderte Betrachtung von Randzeitenbetreuung oder bei Inklusionsbedarf stehe dem nicht entgegen.

 

Ratsherr Fliege hält die Schaffung von Anreizen zur Stärkung der Kindertagespflege für unerlässlich. Die bereits Tätigen sollten sich weiterqualifizieren können, Qualifizierte sollten sich angesprochen fühlen. Über 1/3 der Kinder unter 3 Jahren würde in Tagespflege betreut; auch während der Pandemie befänden sich bis zu 70% der Kinder in Betreuung. Jeder U3-Platz in der Kindertagespflege mache einen Kita-Platz überflüssig, so dass mehr in Menschen als in Steine investiert werden sollte.

 

Ratsherr Neuhausen schließt sich den Ausführungen an und unterstützt den Antrag vorbehaltlos.

 

Ratsherr Wartchow kann dem Antrag nicht folgen; er verweist auf die in der Informationsvorlage dargelegten finanziellen Folgen und die Argumente der Verwaltung.

 

Ratsfrau Glasmacher unterstützt die Ausführungen von Ratsherrn Fliege und die Einführung einer 3. Qualifikationsstufe als Ausdruck der Wertschätzung der Kindertagespflege.

 

Ratsherr Jörgens unterstützt das grundsätzliche Ziel, die Arbeit der Kindertagespflege wertzuschätzen und angemessen zu bezahlen. Dem vorliegenden Antrag könne er jedoch so nicht zustimmen. Die FDP-Fraktion nähere sich der Thematik analytisch und bitte daher die Verwaltung um zusätzliche Informationen: z.B. Anzahl der betroffenen Tagespflegepersonen, Anzahl der betreuten Kinder, wie berechnen sich die Mehrkosten von 154.000 €, was verdient eine Tagespflegeperson bei normaler Auslastung im Verhältnis zu einer angestellten Erzieherin. Auf Basis dieser Faktoren solle das Thema nochmals offen diskutiert werden.

 

Ratsherr Fliege hält eine Vergleichbarkeit der Arbeitsbeziehungen nicht für gegeben. Die Tagespflegeperson sei selbständig tätig, so dass ihre Einkünfte jeweils abhängig seien von der Auslastung. Er plädiere daher für eine angemessene Vergütung dieser anstrengenden Tätigkeit.

 

 

Sodann wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Sachkundige Bürgerin Schumann nahm wegen erklärter Befangenheit weder an Beratung noch Abstimmung teil.

 

 

 

Produkt 060 362 010                Kinder- und Jugendarbeit Seite 413 - 417

 

a)      

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 10.000 € im Zusammenhang mit einem Konzept zur Weiterentwicklung der aufsuchenden Jugendarbeit in Meerbusch

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

 

4

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

1

 

FDP

 

 

1

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

 

 

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

2

 

3

Gesamt:

6

 

8

 

 

Ratsherr Neuhausen erläutert, dass der Antrag in Zusammenhang stehe mit dem Ausbau der mobilen Jugendarbeit. Zur Ergänzung der Tätigkeit des bereits aktiven Jugendsozialarbeiters und vor dem Hintergrund der angekündigten Schließung der OASE in Büderich könne die Einstellung eines weiblichen Pendants die aufsuchende Arbeit positiv voranbringen. Neben der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sachkosten solle daher ein Empfehlungsbeschluss zum Stellenplan an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss ergehen.

 

Fachbereichsleiter Annacker informiert über die Ankündigung der Kath. Kirchengemeinde, dass der Abriss der OASE nach derzeitiger Planung im 2. Quartal 2022 vorgesehen sei.

 

Der Antrag auf Bereitstellung der Mittel und Empfehlungsbeschluss zum Stellenplan für eine weitere Stelle im Bereich der mobilen Jugendarbeit wird bei 8 Enthaltungen angenommen.

 

 

 

b)      

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 12.000 € zur Förderung von Projekten zur demokratischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die Dauer von 3 Jahren

 

c)

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 10.000 € zur Teilnahme am Projekt „Juniorwahlen“ zur Bundestagswahl 2021

 

Ratsherr Fliege führt aus, dass die Anträge in einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einflössen, wonach insgesamt 15.000 € für die Projekte zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 

Anmerkung der Schriftführerin:  Der Betrag in Höhe von 15.000 € wird dem Sachkonto 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - zugeordnet.

 

 

Dem Änderungsantrag wird ohne weitere Beratung einvernehmlich entsprochen.

 

 

 

d)

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Reduzierung des Ansatzes für die Bereitstellung des Jugendtaxis um 5.000 €

 

Ratsherr Neuhausen zieht den Antrag zurück.

 

 

 

Produkt 060 363 020        Kinder- und Jugendsozialarbeit, Familienförderung

Seite 427 - 429

 

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 363 020 / 5431 0000 – Geschäftsaufwendungen / Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 3.000 € zur Bildung eines Jugendbeirates

 

Ratsherr Neuhausen zieht den Antrag zurück.

 

 

 

Produkt 060 365 010                Kindertagesbetreuung in Einrichtungen    Seite 437 - 450

 

a)

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 - Personalkosten / Erhöhung des Ansatzes um 24.000 € zur Schaffung weiterer Ausbildungsstellen

 

Ratsherr Fliege führt aus, dass der Antrag auf die zusätzliche Bereitstellung von 18.000 € zur Schaffung von 2 weiteren Ausbildungsstellen geändert werde, soweit dies umsetzbar sei. Aufgrund der Stellenplanrelevanz sei ein entsprechender Empfehlungsbeschluss an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu fassen.

 

Der Empfehlungsbeschluss an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss ergeht einvernehmlich ohne weitere Beratung.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 

 

 

b)

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 - Personalkosten / Erhöhung des Ansatzes um 18.000 € zur Verbesserung von Betreuungsangeboten in Randzeiten (Folgejahre jährlich 48.000 €)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

4

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

1

 

 

FDP

 

1

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

 

 

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

2

3

 

Gesamt:

6

8

 

 

 

Nach kurzer Diskussion wird im Ergebnis festgestellt, dass mit Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel das Problem des Fachkräftemangels und der Personalgewinnung nicht zu lösen sei. Es sei ohnehin Aufgabe der Verwaltung, entsprechende Konzepte zu entwickeln.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Fliege ergänzt Fachbereichsleiter Annacker, dass die Landesförderung für Randzeitenbetreuung unabhängig von der Trägerschaft erfolge. Aktuell erfülle jedoch keine städtische Einrichtung die Fördervoraussetzungen mit einer Betreuungszeit nach 17 Uhr. Dies sei nicht zufriedenstellend; Ziel müsse eine gute Versorgung mit adäquaten Betreuungsangeboten sein. Die Zusammenarbeit mit dem Tagesmütter e.V. sei hier auf einem guten Weg.

 

Das Thema soll in der Sitzung am 08.06.2021 erneut beraten werden. Im Ergebnis wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

c)

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 -  Bereitstellung von Mitteln zur Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit Anlagen zum Luftaustausch nach dem „Mainzer Modell“

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 

 

Im Hinblick auf die ohnehin im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss erfolgende Beratung zu diesem Thema, auch für den Schulbereich, wird der Antrag nach kurzer Diskussion einvernehmlich an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verwiesen.

 

 

 

 

 

Abschließend erfolgt bei einer Enthaltung wegen weiteren Beratungsbedarfs die Zustimmung zum Gesamthaushalt FB2/Jugend.