Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 7, Enthaltungen: 5

Beschlussantrag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass auf der gesamten Länge der Straße „Am Strümper Busch“ eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet wird.

 


Herr Weyen erläutert den Antrag und die Situation vor Ort. Selbst wenn die K9 N gebaut werden sollte, würde sich die Gefährdung nicht verringern.

 

Herr Kunze teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht folgen wird. Die Straße ist anbaufrei und als Erschließung für das Wohn- und Gewerbegebiet geplant und umgesetzt worden. Die jetzige Beschilderung mit einer Streckenbegrenzung auf 30 km/h sei wegen der „Baustellenstraße“ nur temporär angeordnet und solle nach dem endgültigen Ausbau wieder aufgehoben werden.

 

Herr Neuhaus bittet um Prüfung, ob ein Schild „Tempo-30“ am Anfang der Straße möglich wäre.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard, stellt fest, dass der von Herrn Kunze geschilderte Charakter der Straße nicht für die beantragte Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung geeignet ist, da diese nicht StVO-konform und damit unrechtmäßig wäre. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung ist innerorts nur im Bereich von Schulen, Kindergärten und Altenheimen auf einem definierten Abschnitt mit erhöhtem Gefährdungspotential zulässig. Aufgrund der vorgenannten Randbedingungen sind diese Voraussetzungen auch wegen der separaten Anliegerfahrbahn mit einem verkehrsberuhigten Bereich nicht gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

2

 

2

SPD

2

 

1

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

2

UWG

1

 

 

Gesamt:

5

7

5

Der Antrag ist damit abgelehnt.