Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15 September 2020 zum Uferzonenschutz durch die Stadt Meerbusch im Gebiet BK-4606-056 und zur Erhaltung des Schutzstatus Schützenswertes Biotop in Zusammenhang mit der Erstellung des Kunstpfades am Latumer See an den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig