Technischer Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet sei. Allerdings sei die rechtliche Lage insofern problematisch, dass die Satzung am 01.01.2020 in Kraft getreten sei, die Fällung der Bäume satzungsgemäß also sechs Wochen vorher hätte angezeigt werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt war die Satzung jedoch noch nicht in Kraft getreten. Geprüft werde in diesem Verfahren nun, ob die Rückwirkung der Satzung angewendet werden könne.