Sitzung: 17.03.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Technischer
Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
gegen den Eigentümer eingeleitet sei. Allerdings sei die rechtliche Lage
insofern problematisch, dass die Satzung am 01.01.2020 in Kraft getreten sei,
die Fällung der Bäume satzungsgemäß also sechs Wochen vorher hätte angezeigt
werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt war die Satzung jedoch noch nicht in Kraft
getreten. Geprüft werde in diesem Verfahren nun, ob die Rückwirkung der Satzung
angewendet werden könne.