Herr Hüchtebrock weist auf die Offenlage der umfangreichen Planunterlagen zur Erteilung einer Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb des Kaltbandwerkes durch das Projekt NIFO nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz hin, die vom 29. August 2012 bis 28. September 2012 durchgeführt wird. Die Abteilung Umwelt des Fachbereiches 1 habe keine Betroffenheit der Stadt Meerbusch feststellen können, weshalb von einer Stellungnahme abgesehen werde.