Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bechert beantwortet die Anfrage und weist auf die Verpflichtung der betroffenen Anwohner zur Reinigung nach der Sperrmüllabfuhr hin.

 

Frau Pricken betrachtet es als eine Selbstverständlichkeit, dass der Anwohner von sich aus evtl. Reste nach der Abfuhr entfernt.

Herr Kunze bittet die Verwaltung, das Entsorgungsunternehmen zu bitten, die Sperrmüllreste nicht auf der Straße zu verteilen.

Für Herrn Hauke wäre es sinnvoll, in der Presse auf die Reinigungspflicht der Betroffenen hinzuweisen.