Beschluss:
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt stellt fest, dass
keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c des Kommunalwahlgesetzes
(KWahlG) vorliegt und die Wahl des Integrationsrates der Stadt Meerbusch vom
13. September 2020 für gültig zu erklären.
Ratsherr Kräling berichtet aus den Vorberatungen des Wahlprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig