Sitzung: 17.12.2020 Rat
Vorlage: BJ/0151/2020
Technischer Beigeordneter Assenmacher führt zur
Anfrage des Ratsherrn Weyen aus:
1. Warum wurde auf den Baulandbeschluss,
hier aktive Grundstückspolitik zur Entwicklung von Siedlungsflächen,
verzichtet?
Es wurde nicht auf den Baulandbeschluss
verzichtet. Dieser findet bei diesem Verfahren seine Anwendung. Im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages wird der aktive Baulandbeschluss umgesetzt.
2. Warum wurde auf die Verpflichtung zur
Schaffung von 30% der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau verzichtet?
Es wurde nicht auf die Verpflichtung zur
Schaffung von 30 % der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau verzichtet. Siehe
Ausschreibung des Wettbewerbes. Dies wird ebenso im städtebaulichen Vertrag
festgeschrieben.
3. Wurde schon berechnet, auf welche
Summen man verzichtet hat?
Es wurde auf nichts verzichtet, daher
auch keine Berechnung notwendig.