Technischer Beigeordneter Assenmacher führt zur Anfrage des Ratsherrn Weyen aus:

 

1. Warum wurde auf den Baulandbeschluss, hier aktive Grundstückspolitik zur Entwicklung von Siedlungsflächen, verzichtet?

 

Es wurde nicht auf den Baulandbeschluss verzichtet. Dieser findet bei diesem Verfahren seine Anwendung. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wird der aktive Baulandbeschluss umgesetzt.

 

2. Warum wurde auf die Verpflichtung zur Schaffung von 30% der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau verzichtet?

 

Es wurde nicht auf die Verpflichtung zur Schaffung von 30 % der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau verzichtet. Siehe Ausschreibung des Wettbewerbes. Dies wird ebenso im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben.

 

3. Wurde schon berechnet, auf welche Summen man verzichtet hat?

 

Es wurde auf nichts verzichtet, daher auch keine Berechnung notwendig.