Beschluss:
- Es sollen 100%
der neugeplanten Wohneinheiten mit einer mittelbaren Sozialbindung belegt
werden.
- Die
Belegrechte der Stadt Meerbusch richten sich nicht nach den neu geplanten
Geschossflächen, sondern nach dem Mietzins, der mit den Neubauten erzielt
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
abgelehnt