Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt die VIII. Änderungssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung mit einer Senkung der Gebührentarife um
durchschnittlich 5,24 % bei einem Kostendeckungsgrad von 80,01 %. Die
Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass die Gebühren gegenüber dem laufenden Jahr leicht sinken.
einstimmig