Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                     2 %

b)  Fußgängerzonen                                                  67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                           21 %

d)  Überörtliche Straßen                                           30 %

 

  1. Aus dem Betriebsergebnis 2017 werden die Überdeckung bei den Anliegerstraßen zu 40% (6.538,91 €), bei den Innerörtlichen Straßen die Unterdeckung zu 50% (-17.590,57 €) und bei den Überörtlichen Straßen die Unterdeckung zu 50% (-4.625,71 vorgetragen.

Vom Betriebsergebnis 2018 fließen jeweils 35% der Überdeckung bei den Anliegerstraßen (7.154,47 €) und bei den Überörtlichen Straßen (1.422,32 €), bei den Innerörtlichen Straßen 35% der Unterdeckung (-5.582,42 €) und bei den Fußgängerzonen 40% der Unterdeckung (-80,27 €) in die Kalkulation 2021 ein.

Vom Betriebsergebnis 2019 fließen jeweils 30% der Überdeckung bei den Anliegerstraßen (13.045,54 €), bei den Innerörtlichen Straßen (33.139,26 €), bei den Überörtlichen Straßen (8.949,63 €) und bei den Fußgängerzonen (331,34 €) in die Kalkulation 2021 ein.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                              1,47 €/m       (2020:    1,48 €/m)

b)  Fußgängerzonen                                            8,65 €/m       (2020:    9.60 €/m)

c)  Innerörtliche Straßen                                      4,54 €/m       (2020:    5,74 €/m)

d)  Überörtliche Straßen                                      4,20 €/m       (2020:    4,87 €/m)

 

 

  1. Die XLII. Änderungssatzung wird beschlossen.

Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass die Gebühren gegenüber dem laufenden Jahr leicht sinken.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig