Antrag des Ratsherrn Weyen:

 

1.         Es sollen 100% der neugeplanten Wohneinheiten mit einer mittelbaren Sozialbindung belegt werden.

 

2.         Die Belegrechte der Stadt Meerbusch richten sich nicht nach den neu geplanten Geschossflächen, sondern nach dem Mietzins, der mit den Neubauten erzielt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt.