Antrag des
Ratsherrn Weyen:
1. Es sollen 100% der neugeplanten
Wohneinheiten mit einer mittelbaren Sozialbindung belegt werden.
2. Die Belegrechte der Stadt Meerbusch
richten sich nicht nach den neu geplanten Geschossflächen, sondern nach dem
Mietzins, der mit den Neubauten erzielt wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
abgelehnt.