Ratsherr Focken bezieht sich auf das Bauvorhaben Kapellenstraße 84 in Meerbusch-Büderich und fragt nach, ob dieses Vorhaben im Arbeitskreis § 34 BauGB behandelt wurde und der Unteren Denkmalbehörde bekannt sei.

 

Frau Köppen weist darauf hin, dass das Vorhaben im Arbeitskreis § 34 BauGB vorgestellt wurde. Diesem wurde einstimmig zugestimmt. Die Denkmalbehörde wurde beteiligt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt. Da sich das Vorhaben im Umfeld eines Denkmals befinde und nicht das Denkmal selbst betreffe, sei keine Befassung des Kulturausschusses erforderlich.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

 

Die denkmalrechtliche Erlaubnis sowie Baupläne zum Nachweis der erfolgten Bauberatung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.