Sitzung: 10.12.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ratsherr
Focken bezieht sich auf das Bauvorhaben Kapellenstraße 84 in Meerbusch-Büderich
und fragt nach, ob dieses Vorhaben im Arbeitskreis § 34 BauGB behandelt wurde
und der Unteren Denkmalbehörde bekannt sei.
Frau
Köppen weist darauf hin, dass das Vorhaben im Arbeitskreis § 34 BauGB
vorgestellt wurde. Diesem wurde einstimmig zugestimmt. Die Denkmalbehörde wurde
beteiligt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt. Da sich das Vorhaben
im Umfeld eines Denkmals befinde und nicht das Denkmal selbst betreffe, sei
keine Befassung des Kulturausschusses erforderlich.
Anmerkung der
Schriftführerin:
Die
denkmalrechtliche Erlaubnis sowie Baupläne zum Nachweis der erfolgten
Bauberatung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.