Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den finanziellen Anteil der Stadt Meerbusch an der Umsetzung der Skulptur „Meerbusch-Welle an der A 57“ um 10.000 € zu erhöhen. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 10.000 € zu.

 


Bürgermeister Bommers erläutert, dass coronabedingt die ursprünglich angedachte Fertigstellung durch die Jugendfeuerwehr nicht erfolgen könne. Zudem habe sich bei Grundprüfungen ergeben, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheit zusätzliche Geräte zur Errichtung benötigt würden. Um das Projekt dennoch wie gewünscht zum Abschluss zu bringen, bedürfe es einer entsprechenden Bereitstellung zusätzlicher Mittel.

 

Auf Nachfrage ergänzt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass ursprünglich eine Übertragung des Eigentums an Straßen.NRW nach Fertigstellung beabsichtigt gewesen sei. Aufgrund des Wechsels der Trägerschaft der Autobahnen zum 01.01.2021 auf die neu gegründete Bundesautobahngesellschaft bleibe die „Meerbusch-Welle“ nunmehr nach Fertigstellung in städtischem Eigentum.

 

Ratsherr Jörgens weist darauf hin, dass die Mittelbereitstellung und die damit einhergehende Kostensteigerung aufgrund der Budgetlage akzeptiert werde, dies solle jedoch keine Referenz werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig