Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den finanziellen Anteil der Stadt Meerbusch an der Umsetzung der Skulptur „Meerbusch-Welle an der A 57“ um 10.000 € zu erhöhen. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 10.000 € zu.
Bürgermeister
Bommers erläutert, dass coronabedingt die ursprünglich angedachte
Fertigstellung durch die Jugendfeuerwehr nicht erfolgen könne. Zudem habe sich
bei Grundprüfungen ergeben, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheit zusätzliche
Geräte zur Errichtung benötigt würden. Um das Projekt dennoch wie gewünscht zum
Abschluss zu bringen, bedürfe es einer entsprechenden Bereitstellung zusätzlicher
Mittel.
Auf Nachfrage
ergänzt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass ursprünglich eine
Übertragung des Eigentums an Straßen.NRW nach Fertigstellung beabsichtigt
gewesen sei. Aufgrund des Wechsels der Trägerschaft der Autobahnen zum
01.01.2021 auf die neu gegründete Bundesautobahngesellschaft bleibe die
„Meerbusch-Welle“ nunmehr nach Fertigstellung in städtischem Eigentum.
Ratsherr Jörgens
weist darauf hin, dass die Mittelbereitstellung und die damit einhergehende
Kostensteigerung aufgrund der Budgetlage akzeptiert werde, dies solle jedoch
keine Referenz werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig