Sitzung: 16.12.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: RPA/1276/2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt
Meerbusch hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2018
geprüft; hierzu hat er sich der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss
bedient. In seine Prüfung hat der Ausschuss den Bericht der Rechnungsprüfung
des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Meerbusch zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich nach Beratung den Prüfbericht zu eigen und fasst das Ergebnis
schriftlich in Form einer Stellungnahme einschließlich der Erklärung, dass er
den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht
billigt, zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
2.1 Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO
NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018
fest.
2.2 Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2
GO NRW, den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 904.615,85 € der
Ausgleichsrücklage zuzuführen.
2.3 Die Ratsmitglieder erteilen der
Bürgermeisterin für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5
GO NRW uneingeschränkt Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Meerbusch zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dieser muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Nach
§ 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss
den Jahresabschluss und Lagebericht.
Zur
Durchführung dieser Aufgaben bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der
örtlichen Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW). Die örtliche
Rechnungsprüfung wird entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von
der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt.
Das
Prüfungsergebnis ist in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage
zuzuführen.
Herr
Dr. Hoffsümmer
trägt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch für
das Haushaltsjahr 2018 anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist, vor und stellt zusammenfassend fest, dass der
Jahresabschluss einschließlich Anhang und der Lagebericht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild liefern und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellen. Die Rechnungsprüfung hat einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Herr
Thywissen
stellt fest, dass Verbindlichkeiten getilgt wurden und dennoch ein
Jahresüberschuss erwirtschaftet werden konnte. Er erfragte zudem, ob die
Entwicklungen der Corona-Pandemie Berücksichtigung im
Lagebericht gefunden haben. Herr Volmerich ergänzte, dass im
Jahresabschluss 2019 sowie im Haushalt 2021 eine Stellungnahme zur
Corona-Pandemie dem Lagebericht beigefügt sei.
Frau
Neukirchen
erfragte, zu S. 5 des Prüfberichts welche konkreten Risiken sich aus dem
Bauprojekt „Beseitigung der Bahnübergänge am Bahnhof Osterath“ ergeben. Herr
Banse erfragte ebenfalls, wieso explizit dieser Punkt im Lagebericht
aufgenommen wurde. Herr Volmerich
gab an, dass es sich hierbei um eine besondere investive Maßnahme gehandelt
habe, welche entsprechende Risiken birgt,
sodass dies im Lagebericht thematisiert werden müsse.
Herr
Mocka
erfragte, bezugnehmend auf den Folienvortrag zu S. 9 und 10, den Differenzbetrag
zum Zahlenwert der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. Herr Dr. Hoffsümmer erläuterte das Zahlenwerk und verwies
zusätzlich auf die Informationsvorlage der Kämmerei über die Veränderungen des
Jahresabschlusses 2018 im Rahmen der Prüfung.
Frau Henning fragte
nach den Prüfhandlungen in Bezug auf die in der Bilanz ausgewiesenen
Rückstellungen. Herr Dr. Hoffsümmer erläuterte hierzu die
Prüfungshandlungen. Frau Henning
stellte fest, dass die vorliegenden Zahlen aus 2018 mithin
veraltet sind und fragte, wie künftig die fristgerechte Aufstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses gewährleistet wird. Herr Volmerich erklärte, dass der zeitliche Verzug aufgeholt werden
solle und bereits die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 mit der
Rechnungsprüfung thematisiert wurde. Herr Hennecke wies
darauf hin, dass dieses Jahr die Prüfung teilweise unter Corona-Bedingungen
erfolgt sei. Er ergänzte, das beabsichtigt sei den Jahresabschluss 2019
zeitnah zu prüfen. Herr Thywissen
merkte an, dass es sich immer um Zahlen der Vergangenheit handele. Herr Bertholdt stellte fest, dass der
Lagebericht hinsichtlich der Chancen und Risiken sehr wichtig ist um die
Prognosefähigkeit des Haushaltes beurteilen zu können.
Abstimmungsergebnis:
1. einstimmig beschlossen
2. einstimmig beschlossen