Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2018 geprüft; hierzu hat er sich der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss bedient. In seine Prüfung hat der Ausschuss den Bericht der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. Dezember 2018 einbezogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich nach Beratung den Prüfbericht zu eigen und fasst das Ergebnis schriftlich in Form einer Stellungnahme einschließlich der Erklärung, dass er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt, zusammen.

 

2.         Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

2.1       Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 fest.

2.2       Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 904.615,85 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

2.3       Die Ratsmitglieder erteilen der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Meerbusch zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dieser muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Nach § 59  Abs. 3 S. 1  GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und Lagebericht.

Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung wird entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt.

Das Prüfungsergebnis ist in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Herr Dr. Hoffsümmer trägt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch für das Haushaltsjahr 2018 anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor und stellt zusammenfassend fest, dass der Jahresabschluss einschließlich Anhang und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild liefern und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Rechnungsprüfung hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Herr Thywissen stellt fest, dass Verbindlichkeiten getilgt wurden und dennoch ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden konnte. Er erfragte zudem, ob die Entwicklungen der Corona-Pandemie Berücksichtigung im Lagebericht gefunden haben. Herr Volmerich ergänzte, dass im Jahresabschluss 2019 sowie im Haushalt 2021 eine Stellungnahme zur Corona-Pandemie dem Lagebericht beigefügt sei.

 

Frau Neukirchen erfragte, zu S. 5 des Prüfberichts welche konkreten Risiken sich aus dem Bauprojekt „Beseitigung der Bahnübergänge am Bahnhof Osterath“ ergeben. Herr Banse erfragte ebenfalls, wieso explizit dieser Punkt im Lagebericht aufgenommen wurde. Herr Volmerich gab an, dass es sich hierbei um eine besondere investive Maßnahme gehandelt habe, welche entsprechende Risiken birgt, sodass dies im Lagebericht thematisiert werden müsse.

 

Herr Mocka erfragte, bezugnehmend auf den Folienvortrag zu S. 9 und 10, den Differenzbetrag zum Zahlenwert der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. Herr Dr. Hoffsümmer erläuterte das Zahlenwerk und verwies zusätzlich auf die Informationsvorlage der Kämmerei über die Veränderungen des Jahresabschlusses 2018 im Rahmen der Prüfung.

 

Frau Henning fragte nach den Prüfhandlungen in Bezug auf die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen. Herr Dr. Hoffsümmer erläuterte hierzu die Prüfungshandlungen. Frau Henning stellte fest, dass die vorliegenden Zahlen aus 2018 mithin veraltet sind und fragte, wie künftig die fristgerechte Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gewährleistet wird. Herr Volmerich erklärte, dass der zeitliche Verzug aufgeholt werden solle und bereits die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 mit der Rechnungsprüfung thematisiert wurde. Herr Hennecke wies darauf hin, dass dieses Jahr die Prüfung teilweise unter Corona-Bedingungen erfolgt sei. Er ergänzte, das beabsichtigt sei den Jahresabschluss 2019 zeitnah zu prüfen. Herr Thywissen merkte an, dass es sich immer um Zahlen der Vergangenheit handele. Herr Bertholdt stellte fest, dass der Lagebericht hinsichtlich der Chancen und Risiken sehr wichtig ist um die Prognosefähigkeit des Haushaltes beurteilen zu können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

1. einstimmig beschlossen

 

2. einstimmig beschlossen