Sitzung: 16.12.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: RPA/0429/2020
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Vorstellung der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit
öffentlicher Vereinbarung vom 27.09.2019 / 14.10.2019 hat die Rechnungsprüfung
des Rhein-Kreises Neuss zum 01.01.2020 anstelle des Rechnungsprüfungsamtes der
Stadt Meerbusch die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übernommen. Der
Leiter der Rechnungsprüfung stellt dem Gremium zu Beginn der neuen
Legislaturperiode die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss vor.
Herr
Hennecke
stellte die Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Organisation und Tätigkeiten der
Rechnungsprüfung und des Rechnungsprüfungsausschusses anhand einer
Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.
Bezugnehmend
auf die Präsentation erfragte Herr
Bertholdt, wie die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss etwaige
Probleme ähnlich dem Wirecard-Skandal durch ihre Prüfungshandlungen
ausschließen möchte. Herr Hennecke
gab an, dass im Rahmen der Prüfplanung risikobehaftete Themenfelder fokussiert werden, um das Entdeckungsrisiko zu reduzieren.
Herr
Denecke
fragte, wo die Kosten der Dienstleistung der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises
Neuss ersichtlich und ob sie Bestandteil der Kreisumlage seien. Herr Hennecke antwortete, dass sich
diese gem. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in Anlehnung an die
Abrechnungsmodalitäten der gpa ergeben.
Frau
Henning
erfragte, warum die Mitarbeiter der Rechnungsprüfung der Stadt Meerbusch nicht
übernommen werden konnten. Herr Hennecke
gab an, dass eine Erweiterung des Mandantenkreises auch ein Mehr an
Dienstleistung und Arbeit bedeute. Hierfür sei entsprechendes Personal nötig. Der Kreis habe angeboten das Personal der städtischen
Rechnungsprüfung zu übernehmen, hiervon sei aber kein Gebrauch gemacht worden.
Herr
Bertholdt
erfragte, ob für die Stadt Meerbusch als Mitglied der ITK-Rheinland auch ein
Anspruch auf deren Prüfergebnisse bestehe. Herr
Hennecke entgegnete, dass dies nicht der Fall sei. Er wies aber darauf hin,
dass die Stadt im der Zweckverbandsversammlung der ITK-Rheinland sei.
Herr Banse fragte, ob im
Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Konzernprüfung und die Prüfung der
Stadtwerke enthalten waren. Herr
Hennecke teilte mit, dass dies Bestandteil der Prüfung des
Gesamtabschlusses sei. Im Jahresabschluss selbst erfolgt dies mittelbar über
die Bilanzposition der Finanzanlagen. Herr Volmerich ergänzte, dass die
Gesamtabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 noch
aufgestellt und durch die Rechnungsprüfung geprüft würden