Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Vorstellung der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit öffentlicher Vereinbarung vom 27.09.2019 / 14.10.2019 hat die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss zum 01.01.2020 anstelle des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Meerbusch die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übernommen. Der Leiter der Rechnungsprüfung stellt dem Gremium zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss vor.

 

Herr Hennecke stellte die Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Organisation und Tätigkeiten der Rechnungsprüfung und des Rechnungsprüfungsausschusses anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Bezugnehmend auf die Präsentation erfragte Herr Bertholdt, wie die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss etwaige Probleme ähnlich dem Wirecard-Skandal durch ihre Prüfungshandlungen ausschließen möchte. Herr Hennecke gab an, dass im Rahmen der Prüfplanung risikobehaftete Themenfelder fokussiert werden, um das Entdeckungsrisiko zu reduzieren.

 

Herr Denecke fragte, wo die Kosten der Dienstleistung der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss ersichtlich und ob sie Bestandteil der Kreisumlage seien. Herr Hennecke antwortete, dass sich diese gem. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in Anlehnung an die Abrechnungsmodalitäten der gpa ergeben.

 

Frau Henning erfragte, warum die Mitarbeiter der Rechnungsprüfung der Stadt Meerbusch nicht übernommen werden konnten. Herr Hennecke gab an, dass eine Erweiterung des Mandantenkreises auch ein Mehr an Dienstleistung und Arbeit bedeute. Hierfür sei entsprechendes Personal nötig. Der Kreis habe angeboten das Personal der städtischen Rechnungsprüfung zu übernehmen, hiervon sei aber kein Gebrauch gemacht worden.

 

Herr Bertholdt erfragte, ob für die Stadt Meerbusch als Mitglied der ITK-Rheinland auch ein Anspruch auf deren Prüfergebnisse bestehe. Herr Hennecke entgegnete, dass dies nicht der Fall sei. Er wies aber darauf hin, dass die Stadt im der Zweckverbandsversammlung der ITK-Rheinland sei.

 

Herr Banse fragte, ob im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Konzernprüfung und die Prüfung der Stadtwerke enthalten waren. Herr Hennecke teilte mit, dass dies Bestandteil der Prüfung des Gesamtabschlusses sei. Im Jahresabschluss selbst erfolgt dies mittelbar über die Bilanzposition der Finanzanlagen. Herr Volmerich ergänzte, dass die Gesamtabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 noch aufgestellt und durch die Rechnungsprüfung geprüft würden