Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt stellt fest, dass keiner der Fälle
des § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt
und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Meerbusch vom 27. September 2020 für
gültig zu erklären.
Ratsherr Kräling berichtet aus den Vorberatungen des Wahlprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig