Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt stellt fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Meerbusch vom 27. September 2020 für gültig zu erklären.

 

 


Ratsherr Kräling berichtet aus den Vorberatungen des Wahlprüfungsausschusses.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig