Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt die VIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung mit einer Senkung der Gebührentarife um durchschnittlich 5,24 % bei einem Kostendeckungsgrad von 80,01 %. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass die Gebühren gegenüber dem laufenden Jahr leicht sinken.

  


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig