Beschluss:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt die XXXV. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren.

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 wird zu 50 % kostenmindernd vorgetragen. Die beigefügte Gebührenkalkulation 2021 wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass aufgrund der coronabedingt ausgefallenen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses keine Vorberatungen der Gebührensatzungen erfolgen konnte. Im Bereich der Abfallgebühren sei eine geringfügige Mehrbelastung zu verzeichnen. Für einen vierköpfigen Haushalt ergebe sich eine Gebührenerhöhung um rund 15 Euro pro Jahr.

 

Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich nach den Gründen der Erhöhung der Aufwendungen beim internen Service um rund 27.000,- Euro. Stadtkämmerer Volmerich wird hierzu in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig