Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt die XXXV. Änderungssatzung zur
Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren.
Die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2017 wird zu 50 % kostenmindernd vorgetragen. Die
beigefügte Gebührenkalkulation 2021 wird Gegenstand dieses Beschlusses.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass aufgrund der coronabedingt
ausgefallenen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses keine Vorberatungen der
Gebührensatzungen erfolgen konnte. Im Bereich der Abfallgebühren sei eine
geringfügige Mehrbelastung zu verzeichnen. Für einen vierköpfigen Haushalt
ergebe sich eine Gebührenerhöhung um rund 15 Euro pro Jahr.
Ratsfrau Niegeloh
erkundigt sich nach den Gründen der Erhöhung der Aufwendungen beim internen
Service um rund 27.000,- Euro. Stadtkämmerer Volmerich wird hierzu in der
kommenden Sitzung des Hauptausschusses berichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig