Beschluss:

 

1.    Für den im Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 gefasst.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Planungsrecht für barrierefreies Wohnen in drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage.

 

2.    Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

 

3.    Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig