Beschluss:
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen
Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
- Aus dem Betriebsergebnis 2017 werden die
Überdeckung bei den Anliegerstraßen zu 40% (6.538,91 €), bei den
Innerörtlichen Straßen die Unterdeckung zu 50% (-17.590,57 €) und bei den
Überörtlichen Straßen die Unterdeckung zu 50% (-4.625,71 vorgetragen.
Vom Betriebsergebnis 2018 fließen jeweils 35% der
Überdeckung bei den Anliegerstraßen (7.154,47 €) und bei den Überörtlichen
Straßen (1.422,32 €), bei den Innerörtlichen Straßen 35% der Unterdeckung
(-5.582,42 €) und bei den Fußgängerzonen 40% der Unterdeckung (-80,27 €)
in die Kalkulation 2021 ein.
Vom Betriebsergebnis 2019 fließen jeweils 30% der
Überdeckung bei den Anliegerstraßen (13.045,54 €), bei den Innerörtlichen
Straßen (33.139,26 €), bei den Überörtlichen Straßen (8.949,63 €) und bei den
Fußgängerzonen (331,34 €) in die Kalkulation 2021 ein.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden
wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,47
€/m (2020: 1,48 €/m)
b) Fußgängerzonen 8,65
€/m (2020: 9.60 €/m)
c) Innerörtliche Straßen 4,54 €/m (2020: 5,74
€/m)
d) Überörtliche Straßen 4,20 €/m (2020: 4,87
€/m)
- Die XLII. Änderungssatzung wird beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des
Beschlusses.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass die Gebühren gegenüber dem laufenden
Jahr leicht sinken.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig