Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt:

 

1.    Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 0,91 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 mit den verbleibenden 25% (61.141,40 €) in die Kalkulation 2021 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2018 wird zu 50% (120.827,23 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2019 werden 30% (163.463,77 €) vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 345.432,40 € erfolgt.

 

3.    Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2017 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der verbleibenden 25% (119.141,37 €). Vom Betriebsergebnis 2019 werden 40% (207.803,40 €) in die Kalkulation vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2019 werden 30% (171.201,15 €) in die Kalkulation 2021 vorgetragen. Insgesamt erfolgt ein Vortrag in Höhe von 498.145,92 €.

 

4.    Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,98 € festgesetzt.

 

5.    Die XII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 wird beschlossen.

 

 

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass die Gebühren gegenüber dem laufenden Jahr leicht sinken.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig