Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt:
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 2,22 €/m3,
die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 0,91 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird Gegenstand des
Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2017
mit den verbleibenden 25% (61.141,40 €) in die Kalkulation 2021 eingestellt.
Das Betriebsergebnis 2018 wird zu 50% (120.827,23 €) vorgetragen. Vom
Betriebsergebnis 2019 werden 30% (163.463,77 €) vorgetragen, so dass insgesamt
ein Vortrag in Höhe von 345.432,40 € erfolgt.
3. Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der
Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2017 ein kostenmindernder Vortrag in
Höhe der
verbleibenden 25% (119.141,37 €). Vom Betriebsergebnis 2019 werden 40% (207.803,40
€) in die Kalkulation vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2019 werden 30%
(171.201,15 €) in die Kalkulation 2021 vorgetragen. Insgesamt erfolgt ein
Vortrag in Höhe von 498.145,92 €.
4. Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau
des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,98 € festgesetzt.
5. Die XII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 wird beschlossen.
Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass die Gebühren gegenüber dem laufenden Jahr leicht sinken.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig