Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt festzustellen, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt und die Wahl des Integrationsrates der Stadt Meerbusch vom 13. September 2020 für gültig zu erklären.

 

 


Ausschussvorsitzender Kräling teilt mit, dass innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche seitens der Berechtigten oder der Aufsichtsbehörde erhoben worden seien. Auch sonst seien keine Umstände bekannt geworden, die die Gültigkeit der Wahl berühren könnten. Die Mitglieder des Ausschusses erheben ebenfalls keine Einwände gegen die Feststellung der Gültigkeit der Wahl.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig