Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt festzustellen, dass keiner der Fälle des § 40 Abs.
1 Buchstabe a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt und die Wahl des
Bürgermeisters der Stadt Meerbusch vom 27. September 2020 für gültig zu
erklären.
Ausschussvorsitzender Kräling
teilt mit, dass innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach öffentlicher
Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche seitens der Berechtigten
oder der Aufsichtsbehörde erhoben worden seien. Auch sonst seien keine Umstände
bekannt geworden, die die Gültigkeit der Wahl berühren könnten. Die Mitglieder
des Ausschusses erheben ebenfalls keine Einwände gegen die Feststellung der
Gültigkeit der Wahl.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig