Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt festzustellen, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt und die Wahl der Vertretung der Stadt Meerbusch vom 13. September 2020 für gültig zu erklären.


Ausschussvorsitzender Kräling teilt mit, dass innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses ein Einspruch seitens der UWG/Freie Wähler erhoben worden sei.

Er verweist auf die rechtliche Ausführung in der Beschlussvorlage, demnach die Tatbestandsmerkmale nach § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c nach Vorprüfung durch die Verwaltung nicht erfüllt sind. Die Mitglieder des Ausschusses erheben ebenfalls keine Einwände gegen die Feststellung der Gültigkeit der Wahl.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig