Frau Dr. Schomberg merkte an, dass die Kosten der Corona-Pandemie in einem Sonderhaushalt zusammengefasst würden und erfragte, wie eine nachgehende Prüfung aussehen solle. Herr Volmerich verwies hierzu auf das NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen). Herr Hennecke ergänzte, dass dies grundsätzlich auch der Jahresabschlussprüfung unterliege.