Beschluss:

 

1.    Für den im Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich (Anlage 1) wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 gefasst.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Planungsrecht für barrierefreies Wohnen in drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage.

 

2.    Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

 

3.    Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob es möglich sei, den östlichen Baukörper etwas von der Gonellastraße abzurücken, um den Gehweg aufzuweiten.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass dies mit dem Investor zu klären sei.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll gibt zu bedenken, dass auch die Fortsetzung der vorhandenen Bauflucht städtebaulich begrünet sei.


Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

2

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Die Fraktion

1

 

 

Gesamt:

17

0

0