Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB i. V. mit §§ 1 (8) und 13 BauGB
Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung
mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), für ein Gebiet,
das durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200,
Meerbusch-Lank-Latum, “Gewerbegebiet in der Loh“ begrenzt ist,
maßgebend
ist der in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 dargestellte
Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200,
Meerbusch-Lank-Latum, “Gewerbegebiet in der Loh“ aufzustellen,
die folgendes Planungsziel zur Grundlage haben
soll:
Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen auf der “Uerdinger Straße“/ Ortsdurchfahrt Lank-Latum, unter
anderem durch Ausschluss von Tankstellen.
Der Rat beschließt, die Bebauungsplanänderung Nr.
200 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung
aufzustellen.
Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig