Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. mit §§ 1 (8) und 13 BauGB

Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), für ein Gebiet, das durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200, Meerbusch-Lank-Latum, “Gewerbegebiet in der Loh“ begrenzt ist,

maßgebend ist der in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200, Meerbusch-Lank-Latum, Gewerbegebiet in der Loh aufzustellen,

 

die folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen auf der “Uerdinger   Straße“/ Ortsdurchfahrt Lank-Latum, unter anderem durch Ausschluss von Tankstellen.

 

Der Rat beschließt, die Bebauungsplanänderung Nr. 200 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig