Frau Scholten informiert kurz über die beabsichtigte Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KIZ) durch den Rhein-Kreis Neuss.

 

Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sieht die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren in Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte vor. Sinn und Zweck ist die Verankerung der Integrationspolitik als Querschnittaufgabe und eine Bündelung der mehr als 30jährigen Erfahrungen der RAA sowie der Erkenntnisse aus den Projekten des KOMM-IN Förderprogramms des Landes.

 

Eine der Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb eines KIZ durch den Kreis ist ein durch den Kreistag beschlossenes und zuvor mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden abgestimmtes Integrationskonzept. Die Arbeit des KIZ soll die kommunale Integrationsarbeit vor Ort unterstützen und ergänzen.

 

Inwieweit die Stadt Meerbusch trotz dieser landesweiten Entwicklung noch mit KOMM-IN Mitteln zur Erstellung eines eigenen Integrationskonzeptes rechnen kann ist unklar. Zwar sollen nach wie vor Fördermittel aus diesem Programm zur Verfügung stehen, die zukünftigen Fördervoraussetzungen sind jedoch noch nicht bekannt.

 

Die letzte Sitzungsvorlage für den Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreis Neuss zu der o.g. Thematik ist als Anlage beigefügt. Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefolgt.