Sitzung: 25.09.2012 Integrationsrat
Frau Scholten informiert kurz
über die beabsichtigte Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KIZ)
durch den Rhein-Kreis Neuss.
Das zum 01.01.2012 in Kraft
getretene Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sieht die Einrichtung Kommunaler
Integrationszentren in Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte vor. Sinn
und Zweck ist die Verankerung der Integrationspolitik als Querschnittaufgabe
und eine Bündelung der mehr als 30jährigen Erfahrungen der RAA sowie der
Erkenntnisse aus den Projekten des KOMM-IN Förderprogramms des Landes.
Eine der Voraussetzungen für die
Einrichtung und den Betrieb eines KIZ durch den Kreis ist ein durch den
Kreistag beschlossenes und zuvor mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden
abgestimmtes Integrationskonzept. Die Arbeit des KIZ soll die kommunale
Integrationsarbeit vor Ort unterstützen und ergänzen.
Inwieweit die Stadt Meerbusch
trotz dieser landesweiten Entwicklung noch mit KOMM-IN Mitteln zur Erstellung
eines eigenen Integrationskonzeptes rechnen kann ist unklar. Zwar sollen nach
wie vor Fördermittel aus diesem Programm zur Verfügung stehen, die zukünftigen
Fördervoraussetzungen sind jedoch noch nicht bekannt.
Die letzte Sitzungsvorlage für den Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreis Neuss zu der o.g. Thematik ist als Anlage beigefügt. Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefolgt.