Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt hinsichtlich der Festlegung der Zuschüsse zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen, wie bisher den Sockelbetrag je Fraktion auf 2.750 € pro Jahr und den Zuschuss je Ratsmitglied auf 1.000 € pro Jahr festzulegen.

 

Weiterhin beschließt er, dass das im Rat vertretene Einzelmitglied entsprechend der Regelung in § 56 Abs. 3 GO NRW eine Zuwendung in Höhe von 1.425 € jährlich erhält.

 


Ratsherr Schalley führt aus, dass die Vorlage keine fundierte Begründung für die Erhöhung der Fraktionsmittel beinhalte, sodass eine Nachvollziehbarkeit nicht gegeben sei. Daher könne er dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Ratsherr Damblon erläutert, dass die beabsichtigte Erhöhung die Inflation der letzten Jahre berücksichtige, zudem hätten sich die Fraktionen zuletzt vor einigen Jahren zu einer Verringerung der Zuschüsse entschieden, um zu einer Konsolidierung des Haushaltes beizutragen. Um weiterhin jedoch alle notwendigen Geschäftsbedürfnisse der Fraktionen in ausreichendem Maße zu bedienen und eine adäquate politische Arbeit sicherstellen zu können, erscheine die Erhöhung sachgerecht und notwendig.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

25

 

 

Grüne

13

 

1

SPD

9

 

 

FDP

5

 

 

UWG

3

 

 

Die Fraktion

2

 

 

AfD

 

1

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

58

1

1