Beschluss:
Der Rat beschließt
hinsichtlich der Festlegung der Zuschüsse zu den Geschäftsbedürfnissen der
Fraktionen, wie bisher den Sockelbetrag je Fraktion auf 2.750 € pro Jahr und
den Zuschuss je Ratsmitglied auf 1.000 € pro Jahr festzulegen.
Weiterhin
beschließt er, dass das im Rat vertretene Einzelmitglied entsprechend der
Regelung in § 56 Abs. 3 GO NRW eine Zuwendung in Höhe von 1.425 € jährlich
erhält.
Ratsherr Schalley
führt aus, dass die Vorlage keine fundierte Begründung für die Erhöhung der Fraktionsmittel
beinhalte, sodass eine Nachvollziehbarkeit nicht gegeben sei. Daher könne er
dem Beschluss nicht zustimmen.
Ratsherr Damblon erläutert, dass die beabsichtigte Erhöhung die Inflation der letzten Jahre berücksichtige, zudem hätten sich die Fraktionen zuletzt vor einigen Jahren zu einer Verringerung der Zuschüsse entschieden, um zu einer Konsolidierung des Haushaltes beizutragen. Um weiterhin jedoch alle notwendigen Geschäftsbedürfnisse der Fraktionen in ausreichendem Maße zu bedienen und eine adäquate politische Arbeit sicherstellen zu können, erscheine die Erhöhung sachgerecht und notwendig.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
CDU |
25 |
|
|
Grüne |
13 |
|
1 |
SPD |
9 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
UWG |
3 |
|
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Die Fraktion |
2 |
|
|
AfD |
|
1 |
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
58 |
1 |
1 |