Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO NRW erhalten, gemäß § 46 Abs. 2 GO NRW folgende Ausschüsse auszunehmen: Ausschuss für Planung und Liegenschaften, Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss, Ausschuss für Schule und Sport, Kulturausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Ausschuss für Mobilität, Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

 

 

Grüne

 

 

 

SPD

 

1

 

FDP

 

 

 

UWG

 

 

 

Die Fraktion

 

 

 

AfD

 

 

1

Bürgermeister

 

 

 

Gesamt

58

1

1