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TOP Ö 2: Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 6 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung - sofern noch nicht erfolgt -
Sitzung:
01.10.2020
Wahlausschuss
Entfällt.