Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

 

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den Abschluss einer Vereinbarung nach § 67 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch mit der  CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH vorzubereiten.

 


 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage informiert nochmals über die bisherige Entwicklung in der Sache. Sie zeigt erneut die Notwendigkeit auf, von einem bislang reaktiv ordnungsbehördlichen Umgang mit dem Thema, für das im FB 1 zur Zeit 1/5 einer ganzen Stelle vorgehalten werde, zu einem ganzheitlichen Ansatz zu gelangen, der die Unterstützung der betroffenen Menschen mit ihren vielfältigen Problemlagen in den Vordergrund stelle. Ziel sei es daher, die Betroffenen  zukünftig verstärkt in regulären Wohnraum zu vermitteln, Obdachlosigkeit und die Unterbringung in Notunterkünften zu vermeiden. Da im Fachbereich 2 keine Ressourcen für diese komplexe Aufgabe zur Verfügung stünden, habe man sich auf die Suche nach einem kompetenten Kooperationspartner gemacht und diesen im Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. auch gefunden, welcher als Träger der Wohnungslosenhilfe bereits mit der Problematik befasst sei. Im Vorfeld hätten daher auch bereits Gespräche über eine mögliche Vereinbarung mit dem Verband stattgefunden, die eine konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Neukonzeption der Wohnungsnotfälle in Meerbusch erwarten lassen.

 

Der Ausschuss werde nunmehr gebeten, dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zuzustimmen. Die Mittel für den diesbezüglichen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 30.000,00 würden verwaltungsseitig in Ansatz gebracht. Nach Abschluss der Vereinbarung strebe man dann, in Kooperation mit dem Caritasverband, die Intensivierung der Kontakte zu den großen Wohnungsbaugesellschaften in Meerbusch an.

 

Alle Fraktionen begrüßen die dargestellte Vorgehensweise. Ratsherr Wartchow bringt zum Ausdruck, dass der Ansatz mit seiner Orientierung an den Problemen der Menschen in Zusammenarbeit mit einem professionellen Partner insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sparzwänge ein wichtiges Zeichen sei. Frau Büchner bekräftigt, dass es sich dabei um eine gute Investition in die Zukunft der betroffenen Menschen handele. Auch Ratsfrau Niegeloh führt aus, dass die Verbesserung der Wohnverhältnisse der richtige Ansatz sei.

 


Abstimmungsergebnis:                                einstimmig