Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nach den §§13 und 14 SGB I den Anspruchsberechtigten gegenüber nachzukommen. Weiterhin hat die Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die Anspruchsberechtigten unverzüglich klare und sachdienliche Anträge stellen können (§16 S. 1. SGB I) und jeder Leistungsberechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassen und zügig, erhält (§17 SGB I).

 

 


Ratsherr Peters führt zum Antrag aus, dass die Verwaltung es versäumt habe, die Leistungsbezieher über den bestehenden Anspruch zu informieren. Dies solle nunmehr nachgeholt und den Leistungsbeziehern die ihnen zustehenden Mittel gewährt werden.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert umfänglich das Verfahren zur Gewährung etwaiger Mittel. Zunächst stünden die zur Disposition stehenden Mittel den Anspruchsberechtigten für das gemeinsame Mittagessen der Kinder mit Gleichaltrigen im Rahmen der Schul-, bzw. Kindertagesbetreuung zu, im Rahmen des häuslichen Essens würden Mittel im Regelsatz gewährt. Die Gewährung des gemeinschaftlichen Mittagessens erfolge im Grundsatz durch die an den Schulen und in den Kitas eingesetzten Caterer. Durch die coronabedingte Schließung der Einrichtungen sei zunächst diese geregelte Grundlage weggefallen. Der Anspruch auf die weitere Gewährung in Form von Gutscheinen habe zwar weiterhin bestanden, dies sei jedoch nur von einzelnen Personen im gesamten Rhein-Kreis Neuss beantragt worden. Eine rückwirkende oder pauschale Gewährung der Mittel sei nicht möglich. Der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Bewilligungsbehörde habe auf diese Umstände im Rahmen einer ausführlichen Broschüre, die den Leistungsempfängern zur Verfügung gestellt worden sei, hingewiesen. Auf vereinzelte Kritik an der Verständlichkeit der Broschüre sei der Rhein-Kreis dahingehend eingegangen, dass er eine Aktualisierung und Verbesserung der Broschüre angekündigt habe. Ein Versäumnis der Verwaltung sei daher entgegen der Ausführungen des Ratsherrn Peters nicht zu erkennen.

 

Ratsfrau Niegeloh beantragt die zur Abstimmung über den Antrag die Streichung des Satzes 1.

 

Sodann wird über den Antrag in dieser Form abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

 

20

 

SPD                                     

9

 

FDP                                     

1

2

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

 

UWG                                   

2

 

2

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

 

1

 

Gesamt                               

18

22

4

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.