Sitzung: 01.09.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Die Verwaltung wird
aufgefordert, ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nach den §§13 und 14 SGB
I den Anspruchsberechtigten gegenüber nachzukommen. Weiterhin hat die
Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die Anspruchsberechtigten unverzüglich
klare und sachdienliche Anträge stellen können (§16 S. 1. SGB I) und jeder
Leistungsberechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise,
umfassen und zügig, erhält (§17 SGB I).
Ratsherr Peters
führt zum Antrag aus, dass die Verwaltung es versäumt habe, die
Leistungsbezieher über den bestehenden Anspruch zu informieren. Dies solle
nunmehr nachgeholt und den Leistungsbeziehern die ihnen zustehenden Mittel
gewährt werden.
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert umfänglich das Verfahren zur Gewährung etwaiger
Mittel. Zunächst stünden die zur Disposition stehenden Mittel den
Anspruchsberechtigten für das gemeinsame Mittagessen der Kinder mit
Gleichaltrigen im Rahmen der Schul-, bzw. Kindertagesbetreuung zu, im Rahmen
des häuslichen Essens würden Mittel im Regelsatz gewährt. Die Gewährung des
gemeinschaftlichen Mittagessens erfolge im Grundsatz durch die an den Schulen
und in den Kitas eingesetzten Caterer. Durch die coronabedingte Schließung der
Einrichtungen sei zunächst diese geregelte Grundlage weggefallen. Der Anspruch
auf die weitere Gewährung in Form von Gutscheinen habe zwar weiterhin
bestanden, dies sei jedoch nur von einzelnen Personen im gesamten Rhein-Kreis
Neuss beantragt worden. Eine rückwirkende oder pauschale Gewährung der Mittel
sei nicht möglich. Der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Bewilligungsbehörde
habe auf diese Umstände im Rahmen einer ausführlichen Broschüre, die den
Leistungsempfängern zur Verfügung gestellt worden sei, hingewiesen. Auf
vereinzelte Kritik an der Verständlichkeit der Broschüre sei der Rhein-Kreis
dahingehend eingegangen, dass er eine Aktualisierung und Verbesserung der
Broschüre angekündigt habe. Ein Versäumnis der Verwaltung sei daher entgegen
der Ausführungen des Ratsherrn Peters nicht zu erkennen.
Ratsfrau Niegeloh
beantragt die zur Abstimmung über den Antrag die Streichung des Satzes 1.
Sodann wird über
den Antrag in dieser Form abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
20 |
|
SPD |
9 |
|
|
FDP |
1 |
2 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
2 |
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
18 |
22 |
4 |
Der Antrag ist
somit abgelehnt.